Euthanasieakten bei Ancestry und Co - Diskussion beendet -

Bitte teilt das in euren Listen. Ich kann nur eine Liste angeben.

Liebe Ahnenforscher*innen, liebe Angehörige von Opfern und Verfolgten von NS-„Euthanasie“,

diejenigen, die mich kennen, wissen, wie ich mich in dem Bereich für die Opfer engagiere.

Ich wurde auf etwas hingewiesen, was mich sehr enttäuscht und ärgerlich macht.

Durch meinen Kontakt zu Historiker*innen und Archivaren habe ich einen Einblick erhalten, der es nicht immer leicht macht, als Familienforscherin (Citizien Scientist) anerkannt zu werden.

Mittlerweile konnte ich einige davon überzeugen, das ich sehr sorgfältig und gewissenhaft und im Sinne des Themas arbeite. Dass ich die Würde der Menschen beachte und nichts veröffentliche, das den Gesetzen widerspricht. Dadurch erhalte ich Einblicke, die nicht jeder erhält.

Jetzt ist mir auf Ancestry aufgefallen, dass eine Patientenakte veröffentlicht wurde, die der Person vom Archiv zugänglich gemacht wurde. Das entspricht und entsprach nie den Gesetzen.

Es ist seitens des Bundesarchivs durch einen Gutachter geklärt worden, dass die Namen, die Geburtsdaten und Geburtsorte von NS-„Euthanasie“-Opfern genannt werden dürfen. Dieses beinhaltet weder die Diagnosen, noch die gesamte Patientenakte. Auch die Forscher*innen in diesem Bereich halten sich an diese Vorgabe. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Bitte tut mir den Gefallen, zitiert die Aktennummer, das Archiv, aber bitte stellt keine Fotos/Scans der Akte selbst online.
Das Veröffentlichen von Patientenakten ist auch über den Tod hinaus nicht gestattet. Wozu gibt es die Schweigepflicht? Es beschädigt auch das Vertrauen in meinen Arzt, wenn ich mitbekomme, wie unsensibel damit umgegangen wird.

Bedenkt doch mal, das jemand zum Therapeuten geht und dann wird nach seinem Tod alles ins Internet gestellt? Würdet ihr dann noch offen reden?

Der Zugang zu den Patientenakten wird nicht jedem gewährt. Nur den Nachfahren. Das hat seine Gründe! Und es wird noch mal doppelt und dreifach schwieriger an solche Akten zu kommen, wenn ihr diese veröffentlicht.

Ja, ich habe Zugang zu den Akten im Bundesarchiv und nein, ich darf nicht einfach so etwas veröffentlichen. Das wird genauestens geprüft, ob es dem Patientenschutz entgegen spricht.

Bitte, auch im Namen der Opfer, der Angehörigen, die noch nicht ihre Opfer gefunden haben, haltet euch mit Veröffentlichungen von Patientenakten und Diagnosen zurück.
Die Opfer erhalten ihre Würde zurück, in dem ihre Namen genannt werden. Und ich kann dies nicht machen, wenn mir jemand Steine in den Weg legt.

Durch so eine Aktion, dies bei Ancestry und Co. zu veröffentlichen, gefährdet man meine Forschung. Dies mache ich für die Opfer, für euch Angehörige, damit ihr eure Opfer findet.
Ich habe mir mühselig erkämpft, um mehr als nur zu meinem Angehörigen zu erforschen, dass ich in Akten forschen kann und ich hoffe sehr, das ich noch weiterhin das Vertrauen genieße. Bitte haut mir keine Knüppel zwischen die Beine, sonst wird mir die Unterstützung am Ende noch entzogen und letztlich schneiden wir uns ins eigene Fleisch, denn dann finden andere ihre Angehörigen nicht, weil ich das Gedenkbuch und andere Forscher ihre nicht veröffentlichen können.

Und es betrifft dann nicht nur mich, sondern weitere Forscherinnen. Es war schon schwer genug, das die Namen seit 2014 genannt werden dürfen, das zu erkämpfen haben wir Historikerinnen und Angehörigen zu verdanken, die nicht nur an „ihr“ Opfer gedacht haben.

Bitte beachtet die Würde der Menschen auch über ihren Tod hinaus.

Viele Grüße

Inga

1 „Gefällt mir“

In diesem Falle würde ich denjenigen, der die Scans eingestellt hat, kontaktieren und um Entfernung bitten. Das Bundesarchiv anzusprechen ist eine zweischneidige Sache - es würde vielleicht die Entfernung der Scans leichter bei Ancestry durchsetzen können, könnte sich aber auch veranlasst sehen, mit Digitalisaten restriktiver umzugehen zum Nachteil für alle (Familien-)Forscher.

Lieber Tobias,

es ist nicht das Bundesarchiv. Aber darum geht es nicht. Es geht mir darum, das wir uns alle an die Spielregeln halten. Ich habe den Fehler nicht begangen, das hat die Person getan. Sie muss ausbaden, was sie verkehrt gemacht hat.
Das Bundesarchiv ist restriktiv. Es kommt nicht jeder an die Akten ran.

Viele Grüße

Inga

Hallo Inga,

das ist schon klar. Trotzdem könnte man die Person kontaktieren, der vielleicht die Problematik ihres Handelns gar nicht bewusst ist - sowohl in Hinblick auf Persönlichkeitsrechte als auch in Hinblick auf die Archive.

Viele Grüße
Tobias

Hallo Tobias,

das habe ich getan und die Person ist uneinsichtig. Ich habe es Ancestry gemeldet und werde mir vorbehalten, weitere Schritte zu unternehmen. Gemäß den Regeln des Archivgesetzes u. a. Bundesarchivgesetz ist die Veröffentlichung von Patientenakten und die Diagnosenennung nicht gestattet. Aber auch unabhängig vom Bundesarchiv ist es von dem Archiv aus dem die Akte stammt nicht gestattet. Das hat die Person mißachtet.

Ich versuche es immer im Guten zuerst. Aber dieser Mensch hat kein Einsehen. Er meint in eine Akte und einen Vorgang Dinge interpretieren zu können, die dort nicht stehen.

Wir sind Laien, wobei ich mir anmaße durch meine langjährige Zusammenarbeit mit Medizinhistorikern, Historikern und eigene Forschung ein gewisses Maß an Erfahrung zu haben, das wir nicht aus unserer heutigen Zeit mit unserem heutigen Wissen eine inhaltliche Deutung machen dürfen, wenn wir nicht das nötige Hintergrundwissen haben, das Fachleute besitzen. Dazu gehörte insbesondere das medizinische Fachwissen aus der Psychiatrie der damaligen Zeit.

Es gehört sich einfach nicht, solche sensiblen Daten zu veröffentlichen. PUNKT.

Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Ich bin sonst nicht so, aber manche müssen es auf die harte Tour lernen. In diesem Fall kämpfe ich um die Würde der Opfer und für die Angehörigen anderer Opfer. Dieser Mensch ist einfach nur egoistisch und hat kein Einsehen.

Viele Grüße

Inga