Zweiter Weltkrieg - Deutschland zu Entschädigung verurteilt: 82.000 Euro für Familie eines in NS-Lagern internierten italienischen Soldaten

Ein Zivilgericht in Rom hat entschieden, dass Deutschland den Angehörigen eines internierten italienischen Soldaten 82.000 Euro Entschädigung zahlen muss. Die Richter werteten die über 600 Tage dauernde Inhaftierung des Soldaten in Konzentrationslagern in Deutschland und Österreich als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Fall geht auf die Zeit des Zweiten Weltkriegs zurück, als Nazi-Deutschland und das faschistische Italien unter Benito Mussolini zunächst Verbündete waren. Nachdem die Regierung in Rom im September 1943 einen Waffenstillstand mit den Alliierten geschlossen hatte, betrachtete das Hitler-Regime diesen Schritt als „Verrat“. In der Folge besetzte die deutsche Wehrmacht große Teile Italiens und nahm hunderttausende italienische Soldaten gefangen.

Der betroffene Soldat war einer dieser Gefangenen. Laut seinem Anwalt hat er sich von den Folgen der Internierung nie erholt und beging 1982 Suizid. Über das Urteil des Gerichts in Rom berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa.

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