Zwangsarbeit für Polen

Zwangsarbeit für Polen:
Brief an den Bundesaußenminister vom 1.3.2011 - Antwort vom 25.3.2011.

in der Zeit nach 1945 wurden Personen der zurückgebliebenen Deutschen in den
unter polnischer Verwaltung gestellten Ostgebieten und sonstigen
Vertreibungsgebieten zu Arbeiten im Kohlebergbau, in Steinbrüchen sowie im
Uranbergbau, zusammengefasst in uniformierten Baubataillonen, gezwungen.

1994 hat der polnische Staat diesbezüglich ein Gesetz erlassen, wonach für
zwangsweise Grubenarbeiten eine Entschädigung gewährt wird. 2002 wurde eine
solche Entschädigung auch auf Arbeiten in Baubataillonen ausgedehnt. Die
Entschädigung beträgt danach 960 Zl. (ca. 250,- EUR) am Ende jedes Quartals.
Das Geld wird für die betroffenen Personen leider nicht nach Deutschland
überwiesen. Wer in Deutschland wohnt, kann es deshalb nur über einen
Mittelsmann erhalten, der in Polen lebt. ...

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Werner Schuka