Hallo liebe Listies,
1719 ist in Schaumburg-Lippe folgender Heirats-Eintrag im KB Bergkirchen zu
finden:
Die Braut hat sich in der Mütze müssen trauen lassen / dieser ist schon
zum Bruch angegeben
Laut Lexikon könnte unter Bruch eine Störung des Alltags und der Sitten
verstanden werden.
2 Monate nach der Trauung wird ein Kind getauft.
Wer hat wem den Bruch gemeldet? Wie war der Umgang mit so einer Störung des
Alltags ?
Viele liebe Grüße
Kornelia
Hallo liebe Kornelia,
uneheliche Kinder oder vorehelicher Verkehr ("in der M�tze" getraut, anstatt
"im Kranze"), das verstie� gegen das Gesetz. Der Pastor war verpflichtet
diese Frevel (Br�che) dem zust�ndigen Amt/Amtmann zu melden. In diesem Fall
dem Amt Hagenburg. Hier wurden die Frevler mit einer entsprechenden
Geldstrafe belegt. Die �mter f�hrten sogenannte Br�cheregister in denen alle
Verst��e gegen die Gesetze, samt den vorgesehenen Geldstrafen verzeichnet
wurden. Darunter finden sich auch z.B. Beleidigungen, K�rperverletzungen,
verweigerte Dienstleistungen und, und, und...
Vergleiche auch hier in den Schaumburg-Lippischen Landesverordnungen unter
Capitel VI - Bestrafung der fleischlichen Verbrechen - auf Seite 249:
LG - Alexandra