Zum Bruch angegeben

Hallo liebe Listies,

1719 ist in Schaumburg-Lippe folgender Heirats-Eintrag im KB Bergkirchen zu
finden:

… Die Braut hat sich in der Mütze müssen trauen lassen / dieser ist schon
zum Bruch angegeben …

Laut Lexikon könnte unter Bruch eine „Störung des Alltags und der Sitten“
verstanden werden.

2 Monate nach der Trauung wird ein Kind getauft.

Wer hat wem den Bruch gemeldet? Wie war der Umgang mit so einer „Störung des
Alltags“ ?

Viele liebe Grüße

Kornelia

Hallo liebe Kornelia,

uneheliche Kinder oder vorehelicher Verkehr ("in der M�tze" getraut, anstatt
"im Kranze"), das verstie� gegen das Gesetz. Der Pastor war verpflichtet
diese Frevel (Br�che) dem zust�ndigen Amt/Amtmann zu melden. In diesem Fall
dem Amt Hagenburg. Hier wurden die Frevler mit einer entsprechenden
Geldstrafe belegt. Die �mter f�hrten sogenannte Br�cheregister in denen alle
Verst��e gegen die Gesetze, samt den vorgesehenen Geldstrafen verzeichnet
wurden. Darunter finden sich auch z.B. Beleidigungen, K�rperverletzungen,
verweigerte Dienstleistungen und, und, und...

Vergleiche auch hier in den Schaumburg-Lippischen Landesverordnungen unter
Capitel VI - Bestrafung der fleischlichen Verbrechen - auf Seite 249:

LG - Alexandra