Zufallsfunde Schulzen-und Scholtiseibesitzer in und um Krs. Guhrau

Hallo,
hier einige Zufallsfunde:

Max WOY, Scholtiseibesitzer in Bargen *1893
Erdmann PFEIFFER, Erbscholtiseibesitzer in Leubel
Gottlieb BAUM, Erbscholtiseibesitzer in Hartfelde vor 1800
Gottlieb BERGER, Erb- und Gerichtsschulze Hermenau *1796
Johann Friedrich Ernst GRÄSER, Koloniebesitzer u. Erbgerichtsschulze in
Bartschdorf., *Herrndorf 1803, +Ba 1853
Gottlieb NEUKE (Neicke), Freibauernguts-, u. Scholtiseiauszüglers in
Freyersdorf 1857
Georg GRÄSER, Freierbgerichtsschulze in Herrndorf (Vater v. Johann Friedrich
Ernst Gräser)
Kaspar STRITZEL, Bauer und Gerichtsschulze in Eindorf
Johann Benjamin BÄR, Freierbkoloniebesitzer u. Gerichtsschulze in
Wilhelmsbruch., *Wi 1800, +Wi 1874
Johann David BÄR, Koloniebesitzer u. Gerichtsschulze in Bartschdorf,
*Wi.12.1.1798, +Ba.17.2.1869

Viele Grüße,
Diana

Hallo Diana,
ich lese, dass Du einen Erbscholtiseibesitzer unter Deinen Ahnen hast.
Kannst Du mir etwas dazu erkl�ren? Was ist eine "Erbscholtisei"?
Ich habe einen "Schaffer auf der Erbscholtisei" in meiner AL
und kann mir das nicht vorstellen.
Viele Gr��e
Rudolf Seidel

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
[mailto:niederschlesien-l-bounces@genealogy.net]Im Auftrag von
DianeSchwede@aol.com

Liebe Erboltisei-Forscher !

Eine Google-Abfrage "Erbscholtisei" bringt als erstes den Hinweis auf die
hier sicher wohlbekannte Seite unseres Listenmitgliedes G�nther B�hm aus
Upstat, New York:
http://boehm-chronik.com/grundherrschaft/dominium.htm

Dort sind auch etliche weitere f�r schlesische Familienforschung bedeutsame
Begriffe erl�utert.

Herzliche Gr��e und vielen Dank an G�nther B�hm f�r seine eindrucksvolle
Seite
Christoph (Fitzek)

Hallo Rudolf,

Erbscholtisei ist der schlesische Ausdruck f�r den Besitz und das
Schulzenamt,
welches soviel wie Gemeindevorsteher beinhaltet. Der Schulze war also
Inhaber
eines erblichen Grundbesitzes, verbunden mit dem Amt eines B�rgermeisters
und der Aus�bung der niederen Gerichtsbarkeit, daher wurden sie auch als
Erb-
und Gerichtsschulzen bezeichnet. Auch in Niedersachsen und Westfalen war
der Besitz als Schulzenhof genannt, in S�ddeutschland als Meierh�fe und im
st�dtischen Bereich als Vogtei.

Bis zur Vertreibung waren das gute b�uerliche Wirtschaften und die
Bezeichnung
"Erbscholtisei" nur noch ein Aush�ngeschild.
Quelle:
Klaus E. Kunze, Das schlesische Dorf Klein Ellguth "Oel�nischen Creyses",
K�ln 2000, ISBN 3-933334-09-8,

Siehe auch:
http://boehm-chronik.com/grundherrschaft/dominium.htm
http://www.boehm-chronik.com/bauern1615.htm
http://www.boehm-chronik.com/lasserbodenrecht.htm

Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)