Guten Abend,
Das ist für mich völlig neu:
war die Gleichberechtigung vor fast 300 Jahren bereits so weit
fortgeschritten, daß es Scharfrichter*innen *gab? Bisher habe ich immer
nur von Scharfrichtern gelesen.
im 18. Jahrhundert war in manchen (nicht allen) Gegenden die Benennung mit Namen und Beruf des Mannes die Regel. Die Johanna Lampertin, Scharfrichterin von Reichenbach, ist Johanna, die Ehefrau des Scharfrichter Lampert von Reichenbach etc. Benennungen wie "Johanna Michael Rückertin" sind die Regel.
Die Gleichberechtigung war damals sogar so rückständig, dass man noch nicht mal Gendersternchen und Unterstriche kannte.
Viele Grüße
TK
Hallo,
die "Scharfrichterin" ist gar nicht so von der Hand zu weisen. Nämlich:
Wenn der Scharfrichter stirbt, die Konzession für die Scharfrichterei
aber in der Familie bleiben soll, dann kann es sein, dass sie an die
Witwe geht. Für die (ja wirklich seltenen) Fälle, dass mal eine
Hinrichtung durchzuführen ist, findet sie immer einen, der das Handwerk
ausübt, aus der Familie oder aus benachbarten Bezirken. Aber die
Konzession und die damit verbundenen Einnahmen aus Abdeckerei etc.
bleiben bei der Witwe und können an einen Sohn weitergegeben werden.
Eine "Scharfrichterin" könnte also vorübergehend, für einige Jahre,
durchaus die Scharfrichter-Konzession gehabt haben.
Gruß,
Markus Holtel