Zufallsfund (rechtlich gesehen)

Hallo Roland,

ich habe nur eine eigene Meinung dazu. Wenn die Daten einer Todesanzeige durch Veröffentlichung in einer Zeitung (allgemein zugängliche Quelle) jedermann zugänglich ist, so dürfte einer weiteren Verbreitung nur dieser Daten nichts im Wege stehen.

Aber ich habe etwas interessantes gefunden, denn es gibt eine Sterbedatenbank der Deutschen Post, die Firmen gegen Entgelt angeboten wird. Auszug:

7. Was für einen Vorteil habe ich, wenn ich meine Adressen gegen die Sterbedatei abgleichen lasse?
Bei Ihren Direktmarketing-Maßnahmen werden verstorbene Personen nicht mehr angeschrieben, dies ist nicht nur kostengünstiger für Sie, sondern auch pietätvoller gegenüber den Hinterbliebenen. So vermeiden Sie mögliche Imageverluste Ihrer Firma.

zu finden unter

http://www.postadress.de/faq/faq-sterbedatei.html#10

Was es nicht alles gibt !

Gruß,

Andreas

Hallo Liste, hallo Andreas Bischoff!

Habe durch Zufall dein Posting in der NSL gelesen.
Ich selber suche nach der Familie BISCHOFF aus Riegersdorf. Evtl. besteht da
ja Interesse Daten aus zu tauschen.

Freue mich schon auf neue Verbindungen.

mfg | Timo Kracke