Zufallsfund (rechtlich gesehen)

Hallo Schlesierfreunde,

wenn ich eine z.B. Todesanzeige in der hiesigen Tagesanzeige mit Hinweis auf
schlesische Abstimmung finde, was darf ich Euch davon rein rechtlich mitteilen
ohne Schwierigkeiten zu bekommen?

Viele Grüße
Roland aus Wallenhorst

Hallo Roland,

vor ein paar Tagen habe ich irgendwo eine Antwort zum
Thema "Ver�ffentlichung von Familienstammb�umen" und
Daten der einzelnen Individuen gelesen. Eine Daten-
schutzbeauftragte nahm dazu Stellung und schrieb, dass
nur von verstorbenen Personen alle Daten ohne Genehmigung
ver�ffentlicht werden d�rfen. Von den lebenden Personen
m�sse man die Genehmigung einholen. Viele Ahnenprogramme
w�ren so programmiert, dass weitere Angaben zur Person
(Geburtsort, etc.) nur erscheinen, wenn man zumindest ein
ungef�hres Todesdatum eing�be oder die Person �ber 100
Jahre alt w�re.

Viele Gr��e,
Thomas Oszinda
http://hometown.aol.de/oszinda

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