Zünfte und Innungen

Liebe Listenteilnehmer,

in Preußen wurden mit den Stein-Hardenbergschen Reformen 1810 die Zünfte
offiziell abgeschafft und die Gewerbefreiheit eingeführt. Inoffiziell haben
zwar vielfach die Zünfte noch weiter bestanden, sie hatten aber keine
juristische Funktion mehr und sind deshalb in der Regel bald eingeschlafen.
1845 wurde in Preußen wieder eine Gewerbeordnung eingeführt, die wieder
bestimmte Voraussetzung für Handwerksberufe gefordert hat, und 1849 war auch
in bestimmten Berufen wieder die Meisterprüfung erforderlich. Zünfte und
Innungen bildeten sich aber kaum. 1869 kam es zu einer erneuten
Gewerbeordnung mit absoluter Gewerbefreiheit, die für den Norddeutschen Bund
und ab 1871 im Deutschen Reich galt. Danach waren auch wieder Innungen
möglicht, die aber verstärkt erst ab 1881 gebildet wurden. Die
Innungsgründungen wurden immer, sofern es zu einer Zwangsinnungen gekommen
ist, und das war die Regel, im jeweiligen Verordnungsblatt für den
Regierungsbezirk bekannt gemacht. In den zuständigen Staatsarchiven wurden
die entsprechenden Akten bis etwa 1930 aufbewahrt, dann gab es bald eine
andere gesetzliche Grundlage. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Akten
nicht durch Ereignisse in der Kriegs- oder Nachkriegszeit verloren gegangen
sind.

Sollte jemand genaueres wissen wollen, will ich gern versuchen, die Fragen
zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Bernert

Tel.: (05 61) 2 22 46

Mail: helmut.bernert@t-online.de