Hallo liebe Familiendetektive !
Einem Buch von W. Zahn, HEIMATKUNDE DER ALTMARK, <stendal 1892 ist folgendes gekürzte Zitat entnommen:
Die Altmark während der Fremdherrschaft und der Freiheitskriege (S. 78 u. 79)
... Am 7. Dezember 1807 wurde die Konstitution des Königreichs Westfalen proklamiert und im nächsten Jahre die neue Einteilung ohne Rücksicht auf die historische Entwicklung festgesetzt...
... Die Altmark welche einen Teil des Ekbdepartements mit der Hauptstadt Magdeburg bildete, wurde in die beiden Distrikte Stendal und Salzwedel geteilt. Der Distrikt zählte 15 Kantons: Salzwedel Stadt und Land, Gartelegen, Arendsee, Bretsch, Poclitz, Diesdorf, Beetzendorf, Apenburg, Kalbe, Klötze, Brohme, Mieste und Zichtau. ..
(Anm: ich zähle nur 14 Kantone)
... Der Distrikt Stendal zählte 13 Kantons: Stendal Stadt und Land, Osterburg Stadt und Land, Seehausen, Werben, Arneburg, Schinne, Bismark, Tangermünde, Lüderitz, Burgstall und Grieben. Präfekt des Elbdepartements wurde Graf von der Schulenburg-kehnert, Unterpräfekt in Stendal Graf von der Schulenburg-Bodendorf...
... AUCH WURDEN ZIVILSTANDSREGISTER ZUR BEURKUNDUNG DES PERSONENSTANDES EINGEFÜHRT, als Standesbeamte fungierten die bisherigen Kirchenbuchführer, die Geistliche....
Soweit das Zitat. Nun würde ich gern wissen, ob sich solche Aufzeichnungen erhalten haben. Oder galten die Kirchenbucheinträge gleichzeitig als Zivilstandsregister?
Jeder Hinweis wird dankbar ebtgegegenommen.
Burkhard Woltersdorf, Hannover (im CeBit-Fieber)
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