Wo Väter unehelicher Kinder suchen?

Liebe Listenteilnehmer,
kann mir jemand zu folgendem Vorgang helfen? Diese Frage hatte ich schon
einmal vor 6 Monaten gestellt, leider blieb sie ohne Antwort.
Wo kann ich den Vater meines, unehelich am 05.03.1816 in P�hlde am Harz
geborenen, UrUrGro�vaters Heinrich Wilhelm Rathmann suchen und besser noch,
auch finden? Lediglich der Name und der angebliche seinerzeitige Wohnort
sind mir aus dem Geburtseintrag meines UrUrGro�vaters
(Kirchen-Geburtsregister P�hlde) bekannt. In den Kirchenb�chern des
angeblichen Wohnortes (Bartolfelde am Harz) ist mein UrUrUrGro�vater Carl
Friedrich Rathmann, der angebliche Vater des Heinrich Wilhelm leider nicht
auffindbar, obwohl der Name Rathmann h�ufig, auch heute noch, vorkommt.
Wurden uneheliche Geburten damals m�glicherweise noch anderswo eingetragen
???
Herzliche Gr��e aus dem s�dwestlichen Vorharz

Wolfgang Rathmann

Lieber Herr Rathmann,

Ihr UrUrUrGro�vater mu� nicht notwendigerweise aus Bartolfelde am Harz oder
P�hlde stammen. Es ist m�glich, dass er in Bartolfelde in Dienst gestanden hat.
Ich habe solche F�lle in den Linien, die wir untersuchen, schon gehabt. Da sind
nachgeborene S�hne in Nachbard�rfer (z.B. als Ackerknechte, Handwerkerlehre) in
Dienst gegangen. Wenn sie dort weder geheiratet haben noch gestorben sind, wird
man ihre Spur in diesen D�rfern vergeblich suchen. Ihr gesuchter Ahne d�rfte
zur Zeit der Geburt seines Sohnes so zwischen 21 und 35 Jahre alt gewesen sein
und voraussichtlich erst nach 1816 geheiratet haben. Das sind Erfahrungswerte,
die jedoch nicht immer stimmen m�ssen.

Ich wei� nicht, wie umfangreich Ihre Kirchenbucheintr�ge sind. In den
Kirchenb�chern, die ich bisher gesehen habe, sind auch die Paten mit angegeben.
Die Paten sind in aller Regel mit den Eltern verwandt. Manchmal ist die
Verwandschaft, wie man so sch�n sagt, um 3 Ecken und man erkennt sie erst, wenn
man sich auch mit den Seitenlinien besch�ftigt. Ich k�nnte mir vorstellen, dass
einer der Paten nicht aus P�hle war, und wenn sie Gl�ck haben findet sich so
ein Eintrag. In diesem Ort w�rde ich zuerst nachsehen, ob zwischen 1780 und
1795 ein Mensch gesuchten Namens dort geboren wurde. Wenn die Person weiblich
ist, w�rde ich auch mal ins Trauregister schauen. K�nnte sich dann um die
Schwester von Heinrich Wilhelm handeln. Manchmal sind es Gro�eltern, seltener
auch ein Schwager. Meines Wissens wurden uneheliche Geburten damals sonst
nirgendwo weiter eingetragen. Vielleicht finden Sie ja noch einen Hinweis in
den Kirchenb�chern, ich dr�cke Ihnen die Daumen. Ansonsten wird es schwer. Sie
m��ten dann die Geburtsregister der umliegenden Orte durchfl�hen. Eine
M�glichkeit kommt mir noch in den Sinn: Es ist denkbar, da� er die Kindsmutter
deshalb nicht geheiratet hat, weil er vorher (d.h. 1815/1816) verstorben ist.
Nicht �berm��ig wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschlie�en. Hoffe es hilft.

MfG

Ulrich Schr�der

Wolfgang Rathmann schrieb:

Hallo Wolfgang, 1816 mu�te f�r unehelich geborene Kinder ein Vormund
bestellt werden, dar�ber m��te es Akten geben. Dazu w�re zu kl�ren: zu
welchem Amt bzw. Gericht geh�rte der Ort damals. Sollte es ein adeliges Gut
gewesen sein, dann w�ren die Gutsakten zu suchen, denn bis 1849 besa�en die
Gutsherren noch die Patrimonialgerichtsbarkeit (wobei ich die
Regionalgeschichte des Ortes P�hlde nicht kenne). Und dann f�llt mir noch
ein, da� der Vater ja auch katholisch gewesen sein k�nnte. Vielleicht hilft
es dir weiter, freundliche Gr��e
Gisela L. aus Berlin

Hallo Wolfgang,

ein sehr leidiges und bekanntes Problem was du da hast. Grund-
s�tzlich stellt sich die Frage: War der angegebene Vater wirklich
der Kindesvater?
In nicht wenigen Taufeintragungen findet sich der Wortlaut:
.....in der Not gab die Mutter zum Vater ihres Kindes an...
D.h., bei unehelichen Geburten war die Hebamme gehalten, den
Namen des Kindesvaters abzupressen. Dabei konnte ja nur zu
Protokoll genommen werden, was die Kindesmutter preis gab, bzw.
sich "einfallen" liess, um den Kindesvater zu verbergen.
Hast du ggf. als weitere Quelle das Verlobungsregister herangezogen
oder das Register f�r Kirchenbr�ke [sofern vorhanden und ein Strafgeld
gegen den Kindesvater verh�ngt worden ist]?
Da du ja schon den Taufeintrag gefunden hast, m�chte ich dennoch den
Hinweis geben, dass es durchaus noch weitere Parallelregister gab:
z.B. �ber "uneheliche" Soldatenkinder oder, zwar nicht gerade charmant
ausgedr�ckt aber die lautende Bezeichnung, das sgn. "Hurenregister".
Es ist wohl auszuschliessen, dass der Kindesvater Soldat war [aktiv], bzw.
vor der Kindesgeburt verstorben ist. Beide Punkte h�tten i.d.R. einen
Kirchenbucheintrag zur Folge gehabt, bzw. f�hrten nicht zu einer Strafe.

Gr�sse aus Kiel
Roland [Th�m]

Moin miteinander!

Das Problem der unehelichen Geburten, bei denen kein Vater angegeben wurde
(bzw. doch ein Vater? angegeben wurde) ist lesenswert

http://www.volkmar-weiss.de/totpunkt.html.

wobei gleich allgemein die Tote-Punkt-Philosophie erl�utert wird.

Gr��e

Klaus W. Meyer

-----Urspr�ngliche Nachricht-----