<adelheid.web@web.de> schrieb:
Hallo Franz-Jörg,
danke für Deien schnelle Antwort.
Bin mir nicht sicher, ob mit Wirt(h) der Landwirt gemeint ist! Denn
in den Einträgen wird klar unterschieden in Bauer und Wirt(h).
Und in dieser Zeit ist mir noch nie ein "Landwirt" aufgefallen...Sein Sohn, der auch Wirt ist, heiratet eine "Krugbesitzer-Tochter"
aus dem Nachbardorf. Das deutet eher auf einen Gastwirt als auf einen
Landwirt hin. - WENN ich das Wort in dem Eintrag überhaupt richtig
gelesen habe!!
Hallo Carla,
laut DUDEN "Das Herkunftswörterbuch" gibt es den Landwirt seit dem 18. Jh.
Kolonie-wirth ist vielleicht so ähnlich wie Koloniebauer und Kolonieschulze.
Koloniebauer: nach 1710 in Ostpreußen eingewanderter Kolonist, der einer Kolonisten-Sozietät (Schweizer, Pfälzer-Nassauer, Salzburger) zugehört. Er hat ein Bauernerbe gegen jährlichen Zins übernommen, frei von bäuerlichen Scharwerk, einige Fuhren und Burgdienste ausgenommen. Besitzrechtlich wird der Koloniebauer als erblicher Lassit behandelt, er ist kein Eigentümer.
Kolonieschulze: Jeder Kolonisten-Sozietät war eine Anzahl von Schulzen und Ältesten zugebilligt, die Polizei zu handhaben und über das Wohl der Kolonie zu wachen. Besitzrechtlich standen sie nicht den kölmischen Schulzen gleich, sondern waren erblich Lassiten gleich den Koloniebauern.
Lassit = Laßbauer: Bauer, dem das Erbe von der Grundherrschaft nur zur Nutzung überlassen ist, dem also keinerlei Verfügungsgewalt über dasselbe zusteht.
Genau so wird ein Koloniewirth der Betreiber eines Kruges (Gastwirtschaft) gewesen sein.
Viele Grüße
Heinz (Muhsal)