Habe gestern mit meinem "Urgro�onkel" gesprochen. Er sagt, dass sein
Gro�vater Johann W. immer nur Bauer war. Er h�tte auch nie etwas �ber
einen Gasthof erz�hlt.
Und in dessen Urkunden steht: Wirt. Also: (Land-) Wirt.
Ich hoffe, dass das nun auch auf seine Ahnen Matthes und Jacob
zutrifft.
D.h., dass der Gastwirt dann immer als ein solcher oder als Krug-
wirt/-besitzer bezeichnet wurde? Gibt es Ausnahmen?
Vielen Dank f�r Eure Bem�hungen und viele Gr��e,
Carla
"Wirt" hat die einfache Grundbedeutung Besitzer/Wirtschafter. Wollte oder
musste man sich genauer ausdr�cken, konnte man beispielsweise zwischen
Gastwirt, Landwirt, Fischerwirt unterscheiden. Davon bleibt nat�rlich die
Verwendung von Gleichworten (z.B. "Bauer" statt "Landwirt") unber�hrt.
Hier ist ja bereits ein �lteres "Preu�isches W�rterbuch" zitiert worden. Ein
Blick in das neueste, Riemann/Tolksdorf/Goltz, "Preu�isches W�rterbuch", Bd.
VI, Spalten 725/726 zeigt uns zu dem Stichwort "Wirt" folgende
Bedeutungseintragungen: 1. 'Besitzer, Bauer' [Ostgebiet <d.h. das
nord�stliche Ostpreu�en>, sonst verstreut, auch Mennoniten-Niederdeutsch];
2. 'Wirtschafter' [Kreise Heilsberg, Strasburg, Schwetz]; 3. 'Inhaber eines
Gasthauses' [verstreut]; 4. 'Gro�fischer mit Fischergerechtigkeit und
kleinem Landbesitz' [um das Frische Haff und das Kurische Haff]. - Auch
die weibliche Form ist aufgef�hrt; Stichwort "Wirtin": 1. 'Haush�lterin'
[allgemein]; 2. 'Besitzerin, B�uerin' [Kreise Braunsberg, Briesen,
Strasburg].
Interessant sind auch die Redensarten, die in den Artikeln aufgef�hrt
werden, beispielsweise: "Dat es e dichtger W�rt, d� kann ook oppem Steen
Brot �te, wenn em eener dat todroage wart." (hier bezogen auf einen Bauern)
oder "De H�lft' de Wert, de H�lft' dat Perd!", scherzhafte Bemerkung, wenn
einem Pferd Rum gegen Kolik verabreicht wird.
Anmerkung: Die Verbreitungsangaben der Bedeutungen in eckigen Klammern gehen
lediglich auf die Belege im Archiv des W�rterbuchs zur�ck, sie erheben
keinen Anspruch auf Ausschlie�lichkeit.