Folge 20 vom 15.11.1949
Seite 1 Das Denkmal des unbekannten Ostpreußen
Ein vertriebenes Volk ist nicht nur von seinem Mutterboden getrennt, sondern auch von seinen Toten. Das spürt man niemals deutlicher als am Totensonntag, wenn die Menschen mit Kränzen und Blumen an den Gräbern ihrer Lieben stehen und dort nicht nur Trauer empfinden, sondern auch jenen inneren Trost, der Kraft spendet und zur Verpflichtung wird, im Ansturm des lebens zu bestehen. Wer die Mölgichkeit nicht mehr hat, dort zu weilen, wo die Wurzeln seines Geschlechts ruhen, der hat mehr verloren, als es im Augenblick scheint.
Auch wir Ostpreußen können nur in Gedanken dort stehen, wohin unser Herz in diesen Tagen uns zieht. Vor unserem inneren Auge tauchen die großen, stets sorgfältig gepflegten Stadtfriedhöfe auf: Königsberg, Elbing, Tilsit, Memel. Es gab wunderbare Friedhöfe in jenen Städten, mit Kreuzen, auf denen alte berühmte Namen standen, die in der Geschichte des Ostens ihren Klang bis heute bewahren. Das Rauschen der alten Bäume erzählte vom Leben und Sterben alter Geschlechter, und man wanderte gern durch diese Parks, besonders im Frühling, wenn ein Hauch von Auferstehung über die Hügel und Sträucher geisterte. Niemals aber sah man soviel schwarzgekleidete Menschen hier wie am Totensonntag, und der Duft der Tannenkränze ging bis in die benachbarten Straßen, wo das brausende Leben noch nichts vom Sterben wissen wollte. Die dunklen, schwermütigen Novembertage in Ostpreußen gaben dem Totensonntag schon äußerlich sein Gesicht.
In den Kirchdörfern ruhten die Toten im Schutz der alten Ordenskirchen, die mit ihren dicken Mauern und dem wehrhaften Turm ihren Schlaf bewachten. Siebenhundert Jahre lang, bis die Stunde des Abschiedes für die Lebenden kam und damit auch für die Toten. Besser kann man es wohl nicht erleben, wie sehr Leben und Tod zusammengehören.
Nirgens wurde einem die Vergänglichkeit alles Irdischen so vor Augen geführt wie auf den Fischerfriedhöfen am Meer. Halb vom Dünensand verweht, in einer blühenden, wuchernden Wildnis, so lagen sie da, die ärmlichen Holzkreuze morsch und zum Verfall bereit. Der Sturm vom Meer hatte die Zäune eingerissen, und auch die Eingangspforte, auf der der tröstliche Spruch, Ich bin die Auferstehung und das Leben, prangte hing oft schief in den Angeln.
Es gab auch kleine Fischerfriedhöfe an den Strömen, an der Memel vor allem, deren Bild einem seltsam treu im Gedächtnis geblieben ist. Wegen des Hochwassers mächtig aufgeschüttet, von alten Bäumen umrauscht, so erhoben sie sich wie Richtmale weit über die grüne Ebene der Niederungen. Während des Hochwassers sammelten sich Hase und Rehe und sogar Elche hier oben, und auch die Menschen fanden, vom Wasser überrascht, manchmal keine bessere Stätte. Es konnte geschehen, dass eine große Eisscholle so einen Kirchhof von der Seite aufriss, und dass dann zum Entsetzten der Bewohner die Särge frei wurden oder auf dem Wasser schwammen. Ostpreußische Erzähler berichten uns davon. Was das Wasser damals gelegentlich einmal tat, haben die Bomben und Granaten in unserer Zeit allzu oft wiederholt, und auch die ostpreußischen Kirchhöfe sind uns mehrmals einem Grunde um ihren Frieden gebracht.
Wer durch Ostpreußen wanderte, begegnete oft auch ganz kleine Gutsfriedhöfen. Unter Eichen ruhten hier die alten Geschlechter des Landes. Auf den Kreuzen, kaum noch entzifferbar, las man von Menschen, die dem, der mit der Geschichte des Landes vertraut war, alles andere als tot erschienen. Den gleichen erhabenen Eindruck von Unsterblichkeit hatte man vor den Grabsteinen der Großen im Geist, etwa vor dem Grabmal Immanuel Kants am Dom zu Königsberg.
Und dann die Soldatenfriedhöfe aus dem Ersten Weltkrieg. Auf den Hügeln Masurens, im Anblick leuchtender Seen, ruhen die, deren Tapferkeit die Heimat noch einmal vor dem Untergang bewahren konnte. Mitten unter ihnen, im Mahnmal von Tannenberg, ruhte auch ihr Feldherr. Ruhte, denn nun ist das alles dahin.
Es kam die Stunde, da ganz Ostpreußen zu einem einzigen Friedhof wurde, zur Toteninsel. Die Kinder starben im Schnee der Landstraßen, die Alten verkrochen sich in den Wäldern. Die noch Kraft zum Fliehen hatten, gerieten unter die Panzer oder ertranken im Frischen Haff und in den eisigen Fluten der Ostsee. Niemand kennt die Stätte ihres Todes, niemand hat sie begraben, und niemals wird jemand ein Kreuz zu ihrem Andenken aufstellen. Auch als der Krieg beendet war, mähte der Tod weiter, der Tod in Gestalt des Hungers, der Entbehrungen, der Demütigungen und Bedrückungen aller Art.
Nicht nur die Lebenden besetzten ein Land, sondern auch die Toten, so seltsam das klingt. Die deutschen Namen auf den Kreuzen bedeuteten einen Anspruch. Darum mussten sie fort. Was die Bomben und Granaten vergessen hatten, wurde systematisch nachgeholt. Es gibt nur noch wenige Friedhöfe in Ostpreußen. Steine und Mahnmale sollen nicht mehr erzählen von denen, die seit Generationen hier lebten und starben.
Aber die Toten sind nicht tot, wenn ihre Gräber auch eingeebnet wurden und wenn auch keiner ihrer Nachkommen mehr einen Kranz an ihrer Ruhestätte niederlegen kann. Lassen wir sie sprechen mit den Worten eines jungen baltischen Dichters, Lex Schloß, der nune selbst zu den Toten gehört, und der früher als die Ostpreußen heimatlos wurde:
Nicht in Gräbern sind wir geborgen.
Tot sind die Tafeln aus kaltem Stein.
Wir von gestern und ihr von morgen,
können niemals geschieden sein.
Ob wir fern und vergessen liegen,
Staub, verstreut über manchen Ort,
In euern Häusern, in euern Wiegen
Leben wir unvergänglich fort
Als ihr Vermächtnis aber haben uns unsere Toten eine doppelte Aufgabe hinterlassen. Die eine, niemals zu vergessen den Heimatboden, der das Blut und den Schweiß langer Geschlechterfolgen empfangen hat und in den sie gebettet wurden und von dem sie nun einen Teil bilden, niemals ihn zu vergessen und niemals aufhören, ihn zu lieben und für ihn zu arbeiten, wo und wie wir immer nur können. Die andere Aufgabe aber ist uns in ihrer vollen Bedeutung noch kaum bewusst geworden. Das ist die tätige und also wahrhaft christliche Liebe zu üben an den Waisen unserer Heimat. Es ist immer schwer, das Sterben, es war es aber über das gewöhnliche Maß hinaus in jenen Tagen der Verfolgung und der fürchterlichen Gewalttaten. Viele, allzu viele mussten mehr als einen Tod erleiden; viele, allzu viele Eltern auch mussten ihre Kinder schutzlos auf dieser Erde zurücklassen. Wer vermag sich Qual und die Angst ihrer letzten Stunden vorzustellen? Wie eine allumfassende Mutter war bisher die Heimat gewesen, aber nun war es, als stürbe auch sie, und nirgens sahen sie einen Halt oder auch nur eine Hoffnung für das Liebste, das sie auf dieser Erde besaßen.
Das alte Zuhause können wir diesen Waisenkindern nicht geben, nicht ihnen und nicht uns. Wohl aber liegt es in unserer Macht, sie auch in der elternlosen Fremde ein Stück Heimat spüren zu lassen. Es mag schon manche ostpreußische Familie in der Lage sein, ein alleinstehendes Kinde in ihre Gemeinschaft und in dem waren Zauber aufzunehmen, den eine Familie ausstrahlen kann, und auch unter den Einheimischen werden vor allem manche kinderlose Ehepaare ein Kind aufnehmen wollen, und es wird nicht lange dauern, dann wird es ihnen ans Herz gewachsen sein wie ein eigenes. Es gibt mannigfache Wege, dieses Ziel zu erreichen, und es ist hier nicht der Ort, sie aufzuzeigen. Ein praktischer Weg der Hilfe sei aber doch gewiesen: Wir hörten in diesen Tagen, wie ostpreußische Frauen, Pfarrerwitwen, ein Waisenhaus aufgebaut haben, in dem Kinder unserer Heimat leben. An jenem Ort, in dem, Haus der helfenden Hände, wie es heißt, kann ein jeder von uns einen Kranz zum Gedächtnis seiner Toten niederlegen, auch wenn er nicht weiß, wo sie begraben sind. Niederlegen in Form einer Gabe für kinder, die ihre Eltern verloren haben. (Die näheren Angaben sind an anderer Stelle dieser Seite veröffentlicht). Es mag ungewöhnlich sein, in einer Betrachtung zum Totensonntag zu einer Spende aufzufordern, und es mag schon deshalb hier gesagt sein, dass das Haus der helfenden Hände nichts von unserer Bitte weiß. Aber uns scheint, wenn wir den Kindern helfen, die nach dem Inferno in unserer Heimat allein und schutzlos blieben, dann ist das die schönste und würdigste Totenehrung, die wir begehen können. Und so wie nach dem Ersten Weltkrieg das Grabmal des unbekannten Soldaten zu einer Stätte wurde, an der die Angehörigen ihrer Gefallenen gedenken konnten, auch wenn die Gräber unerreichbar waren, so kann ein Waisenhaus, das Haus der helfenden Hände, für uns zu einem Denkmal des unbekannten Ostpreußen werden. Es liegt an uns, es zu errichten.
Seite 4 Koch vor dem Auslieferungs-Tribunal
Vor dem britischen Auslieferungs-Tribunal in Hamburg wurde von Dienstag, den 8. November 1949 bis einschließlich Freitag, den 11. November 1949 gegen den Ex-Gauleiter von Ostpreupen, Koch, über Anklagen verhandelt, die in den von Polen und Sowjetrussland im August 1949 erhobenen Auslieferungsbegehren enthalten sind. Dieses Tribunal fällt keine Entscheidung über die Auslieferung, diese wird vielmehr von dem britischen Hohen Kommissar getroffen. Das Gericht spricht lediglich eine Empfehlung aus; die entscheidende Stelle ist nicht verpflichtet, sich an diese zu halten. Auch handelt es sich bei dem Verfahren nicht um eine Gerichtsverhandlung im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern das Gericht wollte sich, wie auch sonst bei Gesuchen um Auslieferung, lediglich ein ausreichendes Bild davon machen, ob das Auslieferungsbegehren berechtigt ist oder nicht. So traten z. B. vor Gericht auch keine Belastungszeugen auf, es wurden lediglich die polnischen und russischen dokumentarischen Unterlagen behandelt. Den weitaus größten Teil der viertägigen Verhandlung nahm die Vernehmung Kochs ein; er konnte nach der englischen Gerichtssitte in eigener Sache als Zeuge unter Eid aussagen, und er wurde dabei zunächst von seiner Verteidigerin und dann von dem Ankläger befragt. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Koch stritt nicht nur ab, mit den Dingen, die in dem polnischen und russischen Anklagematerial ausgeführt werden, vor allem also den Massenhinrichtungen, überhaupt etwas zu tun zu haben, er behauptete auch und blieb auch bei einer Befragung durch den Präsidenten dabei, von all dem nichts gewusst zu haben. Sein Gewissen sei rein. Die Entscheidung des Hohen Kommissars, ob Koch ausgeliefert wird, wird erst in einiger Zeit bekanntgegeben werden.
Die Verteidigerin von Koch, Frau Heitmann-Asher-Hamburg, Spezialistin in Auslieferungsverfahren, versuchte zunächst eine Vertagung von acht Wochen zu erreichen; sie wollte den ehemaligen Reichsminister Lammers, den ehemaligen Staatssekretär Stuckart und von Manstein als Zeugen vernommen wissen. Der Ankläger erwiderte, es sei vor genügend langer Zeit bekanntgegeben worden, welches die Punkte der Anklage sind. Der Versuch, von Manstein als Zeugen zu laden, sei frivol. Präsident Mr. Stehen betonte, dass das Auslieferungs-Tribunal auf Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 beruhe. Es könne einem Antrag auf Auslieferung auch ohne Verfahren vor diesem Tribunal zugestimmt werden, und nur in der Britischen Zone leiste man sich den, Luxus, eines solchen Tribunals. Man tue das, um fair zu sein. Im übrigen entscheide das Gericht nicht, sondern spreche lediglich eine Empfehlung aus.
Der Ankläger behandelte dann das politische und das russische Anklagematerial. Es waren Verordnungen über die einsetzung von Standgerichten, Berichte über Massenerschießungen, Vergasungen, Zerstörungen, Plünderungen und so weiter, die in der Zeit durchgeführt worden seien, als Koch Chef der Zivilverwaltung in Bialystok und Reichskommissar für die Ukraine war.
Die Verteidigerin führte aus, dass eine Täterschaft des Angeklagten bei den erwähnten Dingen nicht einmal behauptet werde, sondern nur auf ziemlich indirektem Wege eine Art von Anstiftung. Es würden aber nicht die spezifischen Voraussetzungen für Mord dargetan, für den Angeklagten in keinem Falle. Es muss dem Angeklagten aber Mord nachgewiesen werden, und zwar im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches. Es sei nicht dargetan, dass der Angeklagte von den Vorgängen überhaupt gewusst habe. Es habe in den besetzten Gebieten Behörden und Stellen gegeben, die selbständig handelten, so die SS und den SD, den Einsatzstab Rosenberg, die Einsatzgruppe Ohlendorf. Was diese taten, taten sie von sich aus; der Angeklagte konnte sie nicht hindern.
Dann wurde Koch unter Eid als Zeuge in seiner eigenen Sache vernommen. 1896 in Elberfeld geboren, habe er zunächst in seinem Elternhaus eine christlich-nationale Erziehung genossen. Nach einer dreijährigen kaufmännischen Lehre sei er 1914 Anwärter des nichttechnischen mittleren Dienstes der Eisenbahn geworden. In die Partei sei er 1921 eingetreten. 1928 wurde er von Hitler als Gauleiter nach Ostpreußen geschickt und 1933 zum Oberpräsidenten von Ostpreußen berufen. Bei seinem Versuch vor dem Tribunal eine nationalsozialistische Propagandarede zu starten, wurde Koch vom Präsidenten unterbrochen; er solle zur Sache kommen. Besonders betont Koch seine christliche Einstellung. Er habe sofort nach 1933 versucht, Fragen der Kirche in Deutschland in positivem Sinne zu lösen und er habe es erreicht, dass Hitler ihm die Genehmigung zum Führer der evangelischen Kirchen wählen zu lassen, sondern er habe Führer der evangelischen Kirchen in Norddeutschland werden können. Bei diesen Versuchen, ein klares und positives Verhältnis zwischen Staat und Kirche herbeizuführen, sei er in schwerste Konflikte mit Rosenberg, Goebbels und Himmler gekommen. Der zweite scharfe Gegensatz zu Himmler habe darin bestanden, dass er dafür eingetreten sein, die Polizei solle Exekutivorgan der allgemeinen Verwaltung bleiben, nicht aber eine selbständige Stellung einnehmen. Dies sei der Kampf seines Daseins gewesen, und dieser Kampf sei, so ruft er laut in den Gerichtssaal, fast bis zu seiner physischen Vernichtung gegangen. Koch wird vom Präsidenten aufgefordert, sich zu mäßigen. Er antwortet: Ich bitte um Entschuldigung, aber das ist mein Temperament.
Die Vernehmung Kochs durch seine Verteidigerin lief darauf hinaus, dem Tribunal darzulegen, dass Koch als Chef der Zivilverwaltung in Bialystok und Reichskommissar für die Ukraine lediglich eine verwaltende und wirtschaftliche Aufgabe gehabt habe. Koch habe der Polizei, also vor allem der SS und dem SD, keine Anweisungen geben können; er sei in den besetzten Gebieten auch nicht als Gauleiter und überhaupt als Parteifunktionär in Erscheinung getreten. Die Tätigkeit Kochs in jenen Jahren habe vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet gelegen.
Der Ankläger kam in seiner Befragung Kochs unter anderem auf das Protkoll einer Vernehmung des Chefs der Gestapo von Bialystok zu sprechen, in dem dieser erklärt, dass die Exekutionen nicht ohne Zustimmung Kochs durchgeführt wurden, und in dem er verschiedene andere Koch belastende Aussagen macht. Die Behauptung, er sei Herr über Leben und Tod gewesen, bezeichnet Koch als eine phantasievolle Äußerung. Auf die Frage, was er von den Erschießungen in Plock wisse, antwortet Koch: Diese Dinge sind mir völlig unbekannt! In Plock sei er nur zweimal gewesen, einmal, als Himmler gekommen sei. Die Herren sollten nicht in seinem Bereich herumschnüffeln, und da habe er als harmlose Ablenkung eine Hasenjagd veranstaltet! In Bialystok sei er nur zwei- bis dreimal gewesen. Er habe nämlich keine Zeit gehabt, denn er habe in Ostpreußen vierhundert gewerbliche Betriebe gegründet oder aus dem Reich nach dort herangeholt und zu einer sozialen Stiftung vereinigt, und er habe hundert Betriebe geleitet. Er habe sich auf sein geschultes Personal in Bialystok verlassen können.
Der Ankläger weist auf eine Verordnung zur Einsetzung von Standgerichten im Bezirk Bialystok hin, unter der, Der Oberpräsident von Ostpreußen, steht. Ankläger: In der Standgerichtsverordnung steht, dass Sie persönlich sich das Recht vorbehalten, Fälle vor das Standgericht oder vor das ordentliche Gericht zu bringen. Koch: Ich, das heißt hier die Behörde. Es fehlt meine Unterschrift. Ankläger: Aber es steht doch im Text: Ich persönlich. Übernehmen Sie die Verantwortung? Koch: Das muss ich wohl schon. Ankläger: Haben die Stangerichte gearbeitet? Koch: Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich nehme an, dass sie gearbeitet haben. Wie die Standgerichte urteilten, darauf habe er, Koch, keinen Einfluss gehabt. Koch erklärt: Wer in Deutschland auf die Rechtsprechung Einfluss nimmt, macht sich strafbar. Ankläger: Ist es möglich, dass tausende von leuten umgebracht wurden, ohne dass Sie etwas davon wussten? Koch: Das ist durchaus möglich.
Der Ankläger weist Koch nach, dass die ihm unterstellten Gebiets- und Amtskommissare ausführende Organe sowohl seiner Zivilverwaltung als auch der Polizei waren, und Koch bestreitet es nicht. Es sei nun merkwürdig, so führt der Ankläger aus, dass gerade er als oberster Chef keine Verbindung mit der Polizei gehabt haben wolle. Er hält ihm Dokumente vor, in denen der oberste Polizeichef im Gebiet von Bialystok sich im Briefkopf als der Höhere SS- und Polizeiführer beim Oberpräsidenten bezeichnet. Koch erklärt, das, beim Oberpräsidenten, sei lediglich eine Ortsbezeichnung.
Seite 4 Anklagen Rosenbergs gegen Koch
Von den Anklagen, die gegen Koch als Reichskommissar der Ukraine erhoben werden, sind von Interesse die Beschuldigungen, die Rosenberg in einem mit dem Vermerk, Persönlich! Geheim! versehenen Schreiben vom 2. April 1943 an Himmler gegen Koch erhebt. Rosenberg war der Ansicht, dass Koch gegen die Bevölkerung zu scharf vorgehe. Koch erklärt im Kreuzverhör vor dem Tribunal, dass er diesen Standpunkt Rosenbergs ihm gegenüber gekannt habe. Rosenberg, so erklärt Koch jetzt, sei von Emigranten umgeben gewesen, die ihn, Rosenberg, im Sinne einer russlandfreundlichen Politik beeinflusst hätten.
Das Schreiben Rosenbergs an Himmler hat den folgenden Wortlaut: Lieber Parteigenosse Himmler! Sie sind durch SS-Gruppenfürer Berger im Großen und Ganzen von meinem Konflikt mit dem Reichskommissar für die Ukraine Koch unterrichtet. Meine Meinung über seine sogenannte Politik habe ich Ihnen einmal in Posen mitgeteilt. In der Anlage übersende ich Ihnen den Fall Zuman, von dem Sie vielleicht gehört haben. Gleichzeitig füge ich die sachliche Stellungnahme meiner Hauptabteilung Forst und Holz zu dieser Angelegenheit bei. Ich bitte Sie, sich umgehend eine dienstliche Meldung über diesen Faß und was damit zusammenhängt, vom Höheren SS- und Polizeiführer beim Reichskommissar für die Ukraine geben zu lassen.
Die Anlage zu diesem Schreiben hat den folgenden Wortlaut:
Betrifft: Reichskommissar Koch und Waldgebiet Zuman. Wie wenig der RKU (Reichskommissar für die Ukraine) Koch sich innerlich mit seinen Aufgaben verbunden fühlte, zeigte sich zu Beginn seiner Tätigkeit darin, dass er seit seiner Einsetzung im Sepgtember 1942 bis Anfang oder Mitte Februar 1942 nur ein paar Mal das Reichskommissariat besuchte. Diese Besuche dauerten nur sehr kurze Zeit, wobei ausgiebig zur Jagd gegangen wurde. In dieser ganzen Zeit mussten die Generalkommissare, Gebietskommissare und Ladwirtschaftsführer im harten Winter ihre Arbeit ununterbrochen unter schwierigsten Umständen leisten. Es kamen bald Gerüchte, dass der RKU das frühere große polnische Jagdgut Zuman zu seinem persönlichen Jagdrevier herrichten lassen wolle. Gelegentlich eines Besuches in Berlin ist auch darauf die Sprache gekommen. Einmal erklärte der RKU, er habe evtl. Jagdvorbereitungen ja auf den ausdrücklichen Wunsch des Ministers gemacht. Auf meinen Hinweis, dass ich gar nicht daran denke, erklärt er, er habe ja einen Brief des Gauleiters Meyer erhalten. Nun hatte Gauleiter Meyer in Anbetracht evtl. späterer Besuche aus dem Reich dem RKU mitgeteilt, dass dabei für die Gäste, falls sie Jäger seien, auch eine solche Möglichkeit vorgesehen werden könnte. In keiner Weise ist hier irgendeine Weisung auf außerordentliche Vorbereitungen gegeben worden. Nachdem der RKU von mir eindeutig die Weisung bekam, nach dieser Richtung hin keinerlei Dinge zu unternehmen, erklärte er später auf nochmaliges Befragen jeden für einen Verleumder, des ??? (nicht lesbar) Absichten für eine Großjagd in Zuman unterschreibe. Nichtsdestoweniger kamen später wieder Meldungen, wonach unter dem Titel eines Waldgutes das etwa 70 000 Hektar große Gebiet Zuman doch für den RKU hergerichtet würde und man beabsichtige, die dort bestehenden Dörfer auszusiedeln und einzuäschern.
Nun erhalte ich folgende Meldung eines alten Parteigenossen, der neun Monate in Wolhynien und Podolien gearbeitet hat zwecks Vorbereitung für die Übernahme eines Gebietskommissariats oder einer Hauptabteilung im Generalbezirk Wolhynien und Padolien. Diese Meldung lautet: Auf Anordnung von höchster Stelle wurde die Aussiedlung des gesamen Rayon Zuman in die Wege geleitet. Deutsche und Urkrainer erzählten gleichermaßen, dass dies geschehe, weil das gesamte Waldgebiet Zuman Leibjagd des Reichskommissars werden soll. Im Dezember 1942 bei bereits gimmiger Kälte, wurde mit der Aussiedlung begonnen. Hunderte von Familien mussten über Nacht ihre ganze Habe verpacken und wurden über 60 Kilometer Entfernung umgesiedelt. Hunderte von menschen aber hat man in Zuman und Umgebung unter Einsatz einer ganzen Polizei-Kompanie abgekanllt, weil sie kommunistisch eingestellt waren! Kine Ukrainer glaubt das letztere und auch die Deutschen sind über dieses Argument verwundert, denn dann hätte man zur gleichen Zeit, und wenn es schon um der Sicherheit des Landes willen geschah, auch in anderen Rayons kommunistisch verseuchte Elemente exekutieren müssen. Es wird im ganzen Land vielmehr eindeutig behauptet, dass man diese Menschen ohne Urteil lediglich abgeschossen hat, weil die Umsiedlung zu umfangreich und in der Kürze der verfügbaren Zeit aussichtslos war und im übrigen am neuen Ansiedlungsort nicht genügend Raum zur Verfügung stand! Der Rayon Zuman ist heute weitgehendst entvölkert. Auch die Bauern sind aus ihm zu einem Großteil entfernt. Jetzt stellt sich plötzlich heraus, dass man zum Zwecke der Holzabfuhr aus diesem sehr waldreichen Rayon aus 30 und 40 Kilometer Entfernung Bauern heranzwingen muss, die aus dem zwischenzeitlich zum Banden-Eldorado gewordenen Zumaner Waldgebiet den Holztransport durchführen sollen.
Ich halte es für notwendit, diesen mir gerüchteweisen bekannten Fall, der in ganz Qolhynien und Podolien stärkste Erregung hervorgerufen hat, auch polizeilicherseits zu überprüfen und den zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer, SS- Obergruppenführer Prützmann hierzu dienstlich zu hören. Gez. A. Rosenberg
Weiter ist diesem Brief Rosenbergs an Himmler ein ausführliches Schreiben der Chefgruppe Forst und Holz vom 30. März 1943, unterzeichnet Oberforstrat Lerp, beigefügt, in dem dargelegt wird, dass bei dem ungeheuerlichen Bedarf von Truppe und Kriegswirtschaft an Holz und sonstigen forstlichen Erzeugnissen die Herausnahme eines 70 000 ha großen Waldgebietes für Jagd- und Repräsentationszwecke nicht verantwortet werden könne. Auf Anordnung des Reichskommissariats Ukraine sei im Waldgebiet Zuman die Harzgewinnung stillgelegt worden mindestens 300 000 Harztrachten seien nutzlos angelegt. Zweifelsohne vor allem auch unter dem jagdlichen Gesichtspunkt ist die Evakuierung mehrerer im Waldgebiet von Zuman gelegener Dörfer erfolgt, und es fehlten jetzt die Gespanne und Arbeiter für Holzeinschlag und Holztransport. Das große Sägewerke Klewan sei stillgelegt worden.
Koch erklärt, es handele sich bei den Behauptungen Rosenbergs um Verleumdungen. Es sei so gewesen, dass das polnische Forstpersonal ihn gebeten habe, außerhalb des Waldgebietes angesiedelt zu werden, weil die Familien von den Partisanen hingemordet worden seien. Rosenberg habe vor Himmler, Lammers und ihm seine Beschuldigungen in aller Form zurückgenommen.
Die Vernehmung abschließend fragt der Ankläger: Ihr Gewissen ist vollkommen rein? Koch: Ja! Ankläger: Weshalb haben Sie dann unter falschem Namen gelebt? Koch: Weil ich der Verfolgung durch die Russen ausgesetzt bin! Die Russen wollen mich haben. Nicht um mich umzubringen, sondern um sich meines Wissens zu bedienen. Mehr bin ich nicht in der Lage hier vor diesem Tribunal auszusagen.
Zum Schluss stellt der Präsident des Tribunals einige Fragen an Koch. Er, Koch, sei das Oberhaupt von allem gewesen, aber nach seiner Darstellung habe er keine Macht besessen. Es liege Material vor, welches besage, dass viele Tausende erschossen worden sind. Wolle er behaupten, dass er davon nicht gewusst habe?
Koch: Ich habe wirklich nichts gewusst!
Der Präsident befragt ihn dann über verschiedene andere Dinge und Vorgänge, so auch über die Evakuierung von Ostpreußen.
Koch: Die Evakuierung habe ich arrangiert!
Präsident: Haben Sie irgendwelche Vorkehrungen getroffen, die Leute herauszuführen?
Koch: Wer heraus wollte, konnte auch heraus, wenn auch unter erschwerten Umständen.
Als Zeugen der Verteidigung wurden vernommen der frühere Obergruppenführer Oppermann, der unter Koch in der Ukraine Generalkommissar war, weiter der ehemalige Regierungspräsident von Königsberg und stellvertretende Oberpräsident von Ostpreußen Hoffmann und der frühere Adjudant Kochs, Hauptmann der Schutzpolizei Günther Lenz; außerdem wurden zwei eidesstattliche Versicherungen verlesen. Die Zeugen sagten im Sinne der Verteidigung aus.
Die Verhandlung schloss mit Ausführungen der Verteidigerin und des Anklägers. Die Verteidigerin erklärte abschließend, dass Koch eine individuelle Schuld nicht nachgewiesen sei. Das Auslieferungsverfahren müsse abgelehnt werden. Der Ankläger erwiderte, es sei ausgeschlossen, dass Koch an den in der Ukraine und in Polen gegangenen Verbrechen unbeteiligt gewesen sei, Koch sei auszuliefern.
Der Präsident des Tribunals verkündete, dass das Material der Verhandlung mit einer entsprechenden Empfehlung nach Herford an den britischen Hohen Kommissar weitergeleitet werden würde; dieser werde die Entscheidung treffen.