Wildfangrecht in der Kurpfalz

Hallo,

ich w�sste gern, wie lange das Wildfangrecht in der Kurpfalz galt und
ausge�bt wurde.

Viele Gr��e
Dietger (Braun)

Sehr geehrter Herr Braun !

Zu diesem Thema scheint es keine neuere Literatur zu geben (Fehlanzeige bei
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/landesbibliographie/index.html )

Zahlreiche Nachweise finden Sie hingegen im Sachregister des Buchs Geschichte der Kurpfalz, Band 2: Neuzeit, von Meinrad Schaab.

Im Generallandesarchiv Karlsruhe befinden sich in Abt. 77 (Pfalz Generalia Akten) folgende Betreffe:
24 Pakete Akten zu Leibeigenschaft 1543-1803.
109 Pakete zu Leibesherrschaft 1487-1809 (darunter Akten zum sogenannten Wildfangstreit).

Diese Akten müßten eigentlich umfangreiche Namenslisten pfälzischer Leibeigener enthalten, besonders aus der Zeit vor 1700 (nachher waren die Verhältnisse geklärt, und es gab kaum mehr Streit, wer der Leibherr einer bestimmten Person war). Vielleicht nimmt sich mal jemand die Zeit, das alles durchzuarbeiten.

Freundliche Grüße, Friedrich R. Wollmershäuser

"Dietger Braun" <dietger.braun@t-online.de> schrieb:

Sehr geehrter Herr Wollmersh�user,

vielen Dank f�r die rasche Antwort.

Einer meiner Vorfahren war um 1700 Ausfauth im Oberamt Alzey und �ber eine
Chur-Pf�lzische Aufgabenbeschreibung aus dem Jahre 1736 (Kurf�rst Carl
Philipp: Instruction und Verordnung vor die Aus- und Waisenfauthen, 1736)
und 1772 (Franz Christoph, Bischof zu Speyer: Ordnung Vor die Obere- und
Aemtere Des F�rstlichen Hochstifts Speyer In Betreff Der Policey-Pflege
sowohl als der Justitz-Pflege, 1772), ferner Jakob Christoph Beck, August
Johann Burtorff: Neu-vermehrtes Historisch- und Geographisches Allgemeines
Lexicon, 3. Auflage, 6. Theil, Seite 1064ff, 1744, und Johann August Ludwig
F�rstenthal: Real-Encyclop�die des gesammten in Deutschland geltenden
gemeinen Rechts ..., Band 3, 1827, bin ich auf das Thema Leibeigene und das
aus heutiger Sicht kaum vorstellbare Recht des Wildfangs gesto�en. Wissen
wollte ich, wie lange das Recht galt (bis 1803, dem Ende der Kurpfalz?),
denn die letztgenannte Literatur ist von 1827 und stellt Wildfang als noch
geltendes Recht dar.

Freundliche Gr��e
Dietger (Braun)

Sehr geehrter Herr Braun !

Rechtsrheinisch ist die Leibeigenschaft in der Markgrafschaft Baden schon vor 1800 aufgehoben worden, und ich gehe davon aus, daß in allen von Baden erworbenen Gebieten unmittelbar nach Anfall dasselbe galt. Linksrheinisch weiß ich es nicht.Sie müßten hier mal im Bayerischen Landrecht für die Pfalz nachsehen, falls es so etwas gab.

Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser

"Dietger Braun" <dietger.braun@t-online.de> schrieb:

Sehr geehrter Herr Wollmersh�user,

ein spezielles Bayerisches Landrecht f�r die Pfalz habe ich nicht gefunden,
aber in Wigul�us Xaver Aloys von Kreittmayr: Codex Maximilianeus Bavaricus
civilis, oder: Baierisches Landrecht" von 1821 wird die Leibeigenschaft im
Kapitel 8 "Von der Leibeigenschaft" in 22 Paragraphen noch ausf�hrlich
erl�utert.

Viele Gr��e
Dietger (Braun)