"Wiedergutmachung"

Guten Tag an Alle,

heute Vormittag hörte ich zufällig wie am Nachbartisch ein älterer Herr erzählte, daß er kurz nach der Wiedervereinigung eine Wiedergutmachung für seine verlorene Schmiede in Schlesien bekam. Das sei völlig problemlos gewesen.
Soll dies stimmen oder wollte da Jemand imponieren? Im ersten Fall wäre ich für Hinweise dankbar.

Angelika Schmidt

Hallo,
es kann eigentlich nur so sein, dass der ältere Herr einen Antrag beim
Lastenausgleichsamt gestellt hat. Dies war den DDR-Bürgern nicht möglich,
wohl aber den Bürgern der Bundesrepublik. Nach der Wiedervereinigung konnten
deshalb auch die ehemaligen Bürger der DDR diesen Antrag stellen. Das wäre
für mich zumindest die einzig mögliche Erklärung.
Richard Kurzawa

Hallo,

es erhielten alle DDR-Bürger, die aus den ehemaligen dt. Ostgebieten
stammten, nach der Wiedervereinigung eine einmalige Entschädigung von
4.000,- DM. Diese Zahlung erfolgte auf Antrag, unabhängig davon, ob jemand
Eigentum in den Ostgebieten besaß oder nicht.

Gruß von Alexander

Hallo Angelika, Richard und alle Listenmitglieder,

nach der Wiedervereinigung wurde f�r jeden der die Flucht / Vertreibung miterlebt
hatte - und dies auch nachweisen konnte - ein Betrag von 4 000,- DM gezahlt.
Falls der Antragsteller *nach* dem Antrag stirbt, hatten die Erben auf das Geld Anspruch.

Viele Gr��e
Thomas (Sch�tz)

Immer auf der Suche nach SCH�TZ und BERNER.