Ich stehe vor der Frage, wie ich richtig den Tod in mein Ahnenprogramm eintrage
Bisher bekannt: im Januar 1945 vermisst, im August 1953 auf den 31.01.1945 für Tod erklärt
Neue Erkenntnis: verstorben in Russland am 25.02.1946, belegt durch eine russische Sterbeurkunde (kam über den DRK Suchdienst) ferner ist am 11.06.1998 beim Standesamt I Berlin eine Beurkundung beantragt worden.
Wie würdet ihr das handhaben?
Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Grüße
Christian
Hallo Christian,
eine rechtlich untermauerte Antwort kann ich Dir leider nicht geben, nur eine aus dem Bauch heraus, ob das dann nun richtig ist, vermag ich nicht zu sagen.
Ich würde das Datum der russischen Sterbeurkunde nehmen, also den 25.02.1946.
Grund: es ist durch eine Sterbeurkunde belegt, das Datum der für Tod Erklärung ist wilkürlich und die Tatsache ist nicht belegt. Eventuell wurde dieses Datum gewählt um Klarheiten für behördliche Dinge erlangen zu können, eventuell für etwaige Rentenansprüche oder Wiederverheiratung, o. ä.
Liebe Grüße,
Susanne
Hallo Susanne,
erst einmal recht herzlichen Dank für Deine Einschätzung. Ich werde mich mal an kompotenter Stelle (Standesbeamtin im Bekanntenkreis) schlau machen. Natürlich werdet ihr das Ergebnis erfahren.
Grüße und ein sonniges Wochenende
Christian
Hallo Christian,
Oh ja, das wäre prima, wenn Du uns wissen lässt, was Du in Erfahrung bringen konntest, denn das finde ich sehr interessant.
Danke für das sonnige Wochenende, aber mal wieder Regen würde ich auch sehr begrüßen
,
Viele Grüße,
Susanne
Hallo Christian,
vieles findet sich ja im Internet, so auch https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/VerschG.pdf , wobei dies ja die aktuelle Fassung ist. Hier einschlägig § 33a .
Wobei ich den Ausführungen von Susanne zustimme und mich frage, was bei der Eintragung in ein Ahnenprogramm die rechtliche Lage in diesem Fall für eine Rolle spielen soll. Entweder man glaubt der russischen Sterbeurkunde oder nicht.
Gestorben ist derjenige dann ja wohl im Febr 46. Und nach 33a 2 ist ( wohl aus Gründen der Rechtssicherheit ) der damalige Beschluss zur Todeserklärung nicht mehr angreifbar. Das dort angesetzte Datum kann man ja in Anmerkungen unterbringen.
Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für den Hinweis zum Gestzesblatt.
Werde sehen, was das Standesamt dazu sagt.
Einen schönen Sonntag
Christian
„Werde sehen, was das Standesamt dazu sagt.“
Was soll es anderes sagen als das, was sich aus dem Gesetzestext ergibt?
Und eine pragmatische Lösung für Dein Eintragungs"problem" kann auch die Dame nur als Person, aber nicht aus amtlicher Sicht liefern.
Grüße
Thomas
Hallo Christian,
Eigentlich willst Du ja vermutlich das Leben der Vorfahren/Verwandten erforschen. Da ist doch eigentlich nur relevant, dass er noch ein Jahr anscheinend in Kriegsgefangenschaft war.
Insofern wäre die Verschollen-Meldung und Todeserklärung nur weitere Ereignisse oder Notizen.
Die einzige rechtliche Relevanz wäre, falls sich dadurch eine veränderte Erbreihenfolge ergeben hätte, die Du als Betroffener anfechten wolltest.
Grüße
Veit
Hallo,
noch einmal Danke für all die Antworten.
Ich habe denn die Todeserklärung als ein „besonderes Ereignis“ und bei „Tod“ das Datum der russischen Sterbeurkunde eingetragen.
Grüße
Christian
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