Hallo Listis und Klaus,
da gerade die Diskussion �ber die soziale Rangordnung im Gange ist, m�chte
ich hier eine
Frage stellen. Welche Bedeutung bezw. welche Voraussetzungen mu�te ein
Widemutsp�chter
mitbringen, kam da jeder in Frage und wie lange dauerten solche Vertr�ge in
der Regel?
Gru�
Anton
Welche Bedeutung bezw. welche Voraussetzungen mu�te ein Widemutsp�chter mitbringen, kam da jeder in Frage und wie lange dauerten solche Vertr�ge in der Regel?
Hallo Anton,
die Bestandteile der Pfarrwidmut waren unterschiedlich. Es finden sich
die Bezeichnungen: Pfarrwiese, Pfarracker, Pfarrwald, Pfarrholzung,
Pfarr-L�ndereien oder die Pfarrhufe. Dieser Besitz geh�rte zur
jeweiligen Kirche und aus dessen Verpachtung sicherte sich der Pfarrer
seinen Unterhalt. Aber nat�rlich nicht ausschlie�lich.
Deine Fragen kann ich aber leider nicht beantworten. Da m��te man in der
einschl�gigen Literatur zum Kirchenrecht oder zur Kirchenverfassung
nachschauen. In den polnischen Archiven finden sich aber Eintr�ge wie
etwa:
"SYGN. 1097, Die Verpachtung der zur hiesigen evangelischen Kirche
geh�rigen Wiesen und L�ndereien , 1828-1853."
Diese Akten m��ten aus den Pfarrhausarchiven stammen. Bei den ev. wird
man daher wohl nicht mehr viel finden. Die kath. sind entweder noch vor
Ort oder aber im Breslauer Erzbistumsarchiv.
Mit freundlichem Gru�
Klaus Liwowsky