WICHTIG: Neues Personenstandsgesetz in Österreich Reduktion der
Schutzfristen
Sehr geehrte Forschergemeinde!
Wie bereits kurz berichtet
(Redirecting... ), gibt es beim
neuen Personenstandsgesetz für Österreich, das ab 1.4.2013 in Kraft treten
wird, eine gute Entwicklung.
Bei den Taufen wurde die Schutzfrist von 100 Jahren belassen, für Trauungen
gelten nur mehr 75 Jahre, bei den Sterbefällen nur mehr 30 Jahre. Damit
können viele weitere Jahre an Matriken und Standesamtsdaten eingesehen
werden.
Bei allen, die meine Initiative, einen Brief bzw. ein email an das BMI zu
senden, unterstützten, möchte ich mich daher sehr herzlich bedanken. Es
zeigt, dass wir selbst die beste Interessenvertretung sind und nicht auf
einen Störenfried angewiesen sind, der nachweisbar dieses Vorhaben zu
torpedieren versuchte.
Mit herzlichen Grüßen,
Ing. Felix Gundacker
Berufsgenealoge
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Tel = 0043 1 369 97 29
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