WICHTIG! neues Personenstandsgesetz 2013
Sehr geehrte Forschergemeinde!
Das Personenstandsgesetz ist für uns Ahnenforscher das wichtigste Gesetz
überhaupt: es regelt den Zugang zu den sogenannten Altmatriken bis zur
Einführung unseres heutigen Standesamtes (1784-1938/1939).
Per 1.4.2013 soll ein neues Personenstandsgesetz in Kraft treten, das die
bestehende Fassung aus dem Jahr 1983 ersetzt. Zur Zeit befindet es sich in
der Begutachtungsphase, die mit 30.08.2012 endet.
Hier der Link: BMI (unterer Teil,
Entwurf)
Hintergrund ist die Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten und
Einrichtung eines zentralen Personenstandsregisters sowie die
Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes, das es im Jahr 1983 noch nicht
gab.
Bei dieser Neufassung dürfte den zuständigen Beamten ein für uns Genealogen
und Wissenschaftern gravierender Fehler passiert sein: sie haben den alten §
41entfernt und Teile davon in den neuen § 52 integriert. Dabei wurde Absatz
4 vergessen: die Aufhebung der Einschränkung des Rechts auf Einsicht und
Ausstellung von Urkunden nach Ablauf einer Frist von hundert Jahren seit der
Eintragung.
Dieser gravierende Fehler würde theoretisch bedeuten, dass Matriken zwischen
1784 und 1938/1939 nicht mehr durchgeblättert werden dürften (online oder im
Original), um den Eintrag unserer Vorfahren zu finden (und wie oft müssen
wir suchen, weil die Angaben dazu fehlen). Auch die Indizierung von Büchern
würde darunter leiden, wie generell jede wissenschaftliche Arbeit.
Bei dieser Gelegenheit stellt sich die Frage, ob man den Gesetzgeber nicht
auch auf die Diskrepanz zwischen Datenschutzgesetz und Personenstandsgesetz
hinweisen sollte: für Verstorbene gibt es in Österreich keinen Datenschutz,
das Personenstandsgesetz in der Fassung von 1983 verhindert jedoch die
Einsicht in Altmatriken der letzten 100 Jahre für verstorbene Personen. Da
es wohl kaum Personen gibt, die älter als 100 Jahre alt oder länger als 75
Jahre verheiratet sind, wäre es daher angebracht, auch diese Grenzen zu
reduzieren.
Da die Begutachtungsfrist am 30.8.2012 endet, kann ich nur jedem Forscher
empfehlen, rasch ein Schreiben an das Bundesministerium für Inneres zu
richten, damit der Gesetzgeber noch rechtzeitig diesen Fehler korrigieren
kann.
Ziel dieses Schreibens ist, dass Ahnenforscher, Heimatforscher und
Historiker auch weiterhin ungehindert die Matriken unter Berücksichtigung
der oben erwähnten Fristen frei einsehen können, so, wie das auch in unseren
Nachbarstaaten möglich ist, wo der Gesetzgeber bereits vor einigen Jahren
neue Fristen festgesetzt hat.
Bitte, richten Sie Ihr Schreiben an das
Bundesministerium für Inneres
Fachabteilung III-2
zu Handen Herrn MR Norbert Kutscher
A-1014 Wien, Herrengasse 7
oder per email: post@bmi.gv.at
Sie finden untenstehend auch einen Textvorschlag. Bitte, vergessen Sie
nicht, ihn mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse zu versehen bzw. das Datum
gegebenenfalls zu korrigieren.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Felix Gundacker
www.FelixGundacker.at
Berufsgenealoge
A-1190 WIEN, Pantzergasse 30/8
Tel = 0676 40 11 059
email: kontakt@FelixGundacker.at
Datenbanken: www.GenTeam.at
Beruf: www.ihff.at
Textvorschlag: