Hallo Ellen und weitere Interessierte,
Du fragtest am 17. Juli 2005 nach der Bedeutung verschiedener Begriffe,
u.a.
Dinghaus.
Ich weiß inzwischen, daß es den Begriff Dinggeld = Dienstgeld gab.
In dem größten Teil von Deutschland gehörte zum gültigen Abschluß eines
Gesindevertrags bis zum Dienstantritt das Geben und Nehmen einer
sogenannten Draufgabe (Hand-, Ding-, Dienstgeld, Mietgeld, Miettaler).
Ist es da so abwegig, anzunehmen, daß es sich bei dem Dinghaus
möglicherweise um die Wohnräume des Gesinde handelte ???
Chorweihe
Chor (das oder der), in der kirchlichen Baukunst der Teil eines
Kirchengebäudes, wo der Hauptaltar steht, und der für den Priester
bestimmt ist. In Dom- und Stiftskirchen waren / sind an den Seiten des
Chores die Sitze für die Geistlichkeit angebracht.
Den Namen Chor führt in katholischen wie in protestantischen Kirchen
auch der für Sänger/innen und Musiker/Musikerinnen bestimmte Raum vor
der Orgel,
gewöhnlich dem Altar gegenüber.
Ist es da so abwegig, anzunehmen, daß es sich bei der Chorweihe
um die Weihe eines dieser beschriebenen Räumlichkeiten handelte ???
Ellen, mich interessiert es (und vielleicht auch noch einige andere
Listenleser/innen), was Du zur Bedeutung der unten aufgeführten Begriffe
in Erfahrung bringen konntest.
Gruß, Dieter