Hallo,
ich danke allen, die zu diesem Thema beigetragen haben.
Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, was die Pastoren meinten, wenn sie
"Untertanen" und "Freimänner" in den BKV angaben, werde ich auch die
Untertanen als potentielle Väter meines Johann Joachim Gerdes betrachten,
obwohl dieser Bürger in einer Stadt wurde.
Schöne Sonntagsgrüße
Bernd (Görtz)
Nochmals Freimann...
Sehr geehrter Herr Goertz,
vielleicht kommt mein Fund im Grimm und Grimm nicht zu spät:
Freimann (possessor praedii liberi)
Freimann ist ein Mann der sich selbst besitzt, (Grimm und Grimm, Dt Wörterbuch, Ausgabe 1999, Band 4, Spalte 117)
Der Freimann hat keinen Herrn sondern ist wie das Wort sagt Frei..
Vielleicht konnte ich etwas helfen,
Helmut Wolter-Baek