Sehr geehrter Herr Neudorff,
Die zentrale Frage der Rückkehr zu Haus und Hof
Hier müssen sich jedem Polen, Tschechen, Russen die Haare zu Berge
stellen
(mir auch). Ihnen bleibt nichts anderes übrig als dies kategorisch
abzulehnen.
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Es ist schon klar, dass es den Vertreiberstaaten an die Nerven geht,
wenn man sie mit ihrer eigenen Vergangenheit konfrontiert und ihnen
aufzeigt, dass sie auf gestohlenem Boden sitzen.
Wer nun wirklich in sein eigenes Haus zurückkehren wird, ist fraglich.
Dies ist jedoch eine zentrale Frage, die in den überwiegenden Fällen als
Kompromiss gelöst werden muss. So wurde es mit konfisziertem jüdischem
Eigentum ebenfalls geregelt.
Man kann sich am Beispiel der Restitution jüdischen Eigentums
orientieren.
Hier handelt es sich um einen schweren Kategoriefehler,
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Keinesfalls.
Sicherung des Anspruchs bzw. Rückgabe des im Osten von den
Vertreiberstaaten völkerrechtswidrig >konfiszierten Eigentums
unterstützen.
Hier wird sich einseitig auf das Völkerrecht berufen ohne das Recht der
heute in den fraglichen Gebieten lebenden Bevölkerung auch nur in
Betracht zu ziehen,
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Da keiner auf die Idee gekommen ist, dass jemand mit dem Abstrusen
Vorwurf kommen würde, man wolle die heutige
polnische/russische/litauische Bevölkerung Ostdeutschlands umsiedeln,
hat man wohl auch nicht extra angemerkt, dass dies freilich nicht der
Fall ist. Deren Heimatrecht wird hier überhaupt nicht in Frage gestellt.
Hierbei geht es um die Eigentumsrechte an Immobilien und Ländereien.
Die Vertreibung und Annexion Ostdeutschlands durch die Vertreiberstaaten
war und ist völkerrechtswidrig.
Zumal meine Generation, sprich die der nach der Vertreibung geborenen,
zu
denen auch Herr Zauner zählt, dort keinerlei Heimatrechte haben.
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Auch wenn Sie der im Exil geborenen Generation der Ostdeutschen kein
Heimatrecht zugestehen wollen, haben sowohl die Generation meines Vaters
als auch die meiner Großmutter dieses Heimatrecht. Sowohl dieses als
auch das Recht an ihrem Eigentum, wird ihnen jedoch verwährt.
Eigentumsrecht existiert aber auch unabhängig davon weiter, ob die
Generation der Erben zwangsweise nicht in der Heimat ihrer Eltern
aufwachsen konnte. Dies ist auch unter normalen Umständen der Fall.
einer Internetadresse, die auf de.vu endet ist im höchsten Maße als
bedenklich bzw. ungeschickt zu bezeichnen. (Da sie offenbar in den USA
wohnen: DVU
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Jetzt sehen Sie aber Gespenster.
Nur zur Auskunft: http://www.nic.de.vu/
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Zauner