Hallo Frau Scharf!
Standesämter gab es seit mindestens 1876 im gesamten damaligen Deutschen Reich.
Das Reichsgesetz "Über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung"
stammt vom 6. 2. 1875.
Die Gründung und Arbeitsfähigkeit der Ämter erfolgte zügig, aber territorial zeitversetzt. Der Widerstand der Kirche (u. a.Möglichkeit der zivilen nichtkirchlichen Trauung) war nicht gering.
Viele Grüße E.M. Spalteholz
Hallo,
meine Ergänzung dazu: Standesamt 06458 Wedderstedt, Kreis Aschersleben (ab 1901 Kreis Quedlinburg),
Beginn der Urkunden erst 1880.
Grüße Andreas
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