Hallo,
wir hatten uns in den Listen weiland, weyland, wailand, weil. (früher, vormals) schon mehrmals mit diesem nicht einseitig als verstorben auslegbaren Begriff beschäftigt.
Er kommt aus dem westgermanischen Sprachgebrauch des 13. Jahrhunderts.
Beispiele seiner Anwendung über mehrere Jahrhunderte, teilweise laut Wörterbuch der Gebrüder GRIMM:
"wie weiland mein Ännchen",
"weiland brannte hin und wieder ein feuerspeyender Berg",
"über meinen weiland Lehrer wurde ..........",
"sie haben andre Rosen weiland gepflücket im Streit",
"dass die Sachsen weiland wunderliche Männer des Alexander waren",
"weiland rang er mit dem Bären".
"Johannes ....... weiland Bürgermeister in ....." (er kann, muss aber nicht verstorben sein),
Im mundartlichen Gebrauch gab es manche weitere Variante.
Ansonsten gilt auch hier was GOETHE im 1. Teil des Faust sagen läßt:
"Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten. An Worte läßt sich trefflich glauben, von einem Wort läßt sich kein Jota rauben."
Fazit: Nur der, der weiland diesen Begriff verwendete, weiß genau was er damit meinte.
Viele Grüße Erhardt-Manfred Spalteholz
Hallo,
vielen Dank für die Erläuterungen zum Begriff "wailand".
Wie gesagt, der Begriff ist mir bekannt, auch seine Bedeutungen,
aber ich habe eben das Problem, dass ich vor 1846 keinen Sterbeeintrag des
Christian Schröder fand und er beim Tod seines Sohnes 1846 als Wailand
Christian Schröder Hauswirth in Brenz angegeben wird.
Da das wailand vor dem Namen und nicht vor dem Beruf steht, nehme
ich an, dass es "verstorben" bedeutet.
Ganz trefflich der Satz von Erhardt-Manfred Spalteholz:
"Fazit: Nur der, der weiland diesen Begriff verwendete, weiß genau was er damit meinte."
1847 finde ich nun einen Sterbeeintrag eines Christian Schröder, der rein
rechnerisch der gesuchte sein könnte. Ist er es nun, und der KB-Schreiber hat das wailand versehentlich geschrieben,
oder ist es ein anderer. Bei dem Namen Schröder kann man ja nie sicher sein,
vor allem, weil im KB nicht gerade viele Informationen stehen, so zum Beispiel
keine Altersangaben bei der Hochzeit und auch keine Angaben zu den Eltern des Bräutigams.
Da es für das errechnete Geburtsjahr auch keine KB mehr gibt, kann ich mich auf diesem Wege auch
nicht absichern.
Auch sonst gibt es keine Unterscheidungsmöglichkeiten (keine Ehefrau bei Tod genannt, nur ein
Vorname bei Hochzeit und Taufe des Sohnes, Beruf: Hauswirth oder Büdner ---> 98% der Bewohner
des Ortes sind Hauswirth, Büdner oder Einlieger).
Und einfach so zu sagen: "der könnte es sein, den nehm ich jetzt!" liegt mir nicht,
ich will es absichern.
Viele Grüsse,
Peggy