Über dieses Verfahren mit den Verträgen wurde viel in den Medien berichtet,
Verträge mit Minderjährigen sind nur gültig, wenn die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten vorliegt. Fehlt diese Zustimmung ist der Vertrag ungültig.
Deswegen solltest Du evtl mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vorgehen.
Gruß Wilfried (Jarchow)