WG: Landleutnant / Grafschaft Lippe

Guten Abend Herr Bien,

   ueber Ihre informative Nachricht habe ich mich gefreut. Fraglich ist,
   ob dem militaerischen Rang nicht auch eine Verwaltungsfunktion
   beizumessen ist. Vielleicht gibt es eine Parallelitaet zum spaeteren
   Landeshauptmann der Provinzialverbaende.

        Mit guten Gruessen

          F. - Franz Ruether

   -----Original-Nachricht-----

Hallo Herr Ruether,

  Fraglich ist,
    ob dem militaerischen Rang nicht auch eine Verwaltungsfunktion
    beizumessen ist. Vielleicht gibt es eine Parallelitaet zum spaeteren
    Landeshauptmann der Provinzialverbaende.

um die Jahrhundertwende (1800), besonders anf�nglich des 19. Jahrhunderts Milit�rperson, uU. zugleich Verwaltungsbeamter der Zivilverwaltung, auf Grund mancher Doppelfunktionen nicht immer unterscheidbar. In einigen F�llen auch Richterfunktion im Milit�rbereich.

Beurteilbar letztlich nur im zeitlichen Textzusammenhang.

Mit freundlichen Gr��en

Bodo Stratmann