Hallo liebe Liste, au�erdem noch Melanie, Heinrich und Manfred im
speziellen....
da der untigen mail, was die Sperrzeit ab 1874 angeht, keiner widersprochen
hat, tue ich es jetzt....
Korrekt ist, dass ab 1874 die Standesamtsaufzeichnungen im rechtrheinischen
Teil Preussens beginnen, zu dem ja auch Westfalen etc geh�rte. Trotzdem
wurden aber auch weiterhin die -kirchlichen- Trauungen weiterhin im
Pfarramt, also im KB, doumentiert. Dass wir heutzutage, doch immerhin 130
Jahre sp�ter nicht an diese Daten kommen, liegt an zwei Fakten:
1. konnte sich unser Bundesparlament noch nicht auf eine Revision des
Personenstandsgesetzes einigen bzw den bereits von der Regierung Schr�der
vorgelegten Gesetzentwurf abnicken: in dem alten PStG wird die H�rde mit
1874 festgelegt, also Datenschutz.
2. konnte sich auch noch nicht die deutsche Bischofskonferenz auf ein
einheitliches Vorgehen einigen bzw die Vorlage beschliessen.
Wenn diese beiden Gremien mal in die P�tte k�men, was zumindest bei den
Bisch�fen vielleicht eher m�glich sein sollte, s�he das Ganze schon viel
netter aus: Taufen bis exclusive 100 Jahre, Heiraten bis 60 (?) Jahre zur�ck
und Tote bis 30 Jahre zur�ck w�ren einsehbar.
Sobald die Bisch�fe die Vorlage ratifizieren, bin ich bereit, im KB
Harsewinkel nachzuschauen. Beim Pfarramt Harsewinkel nach Daten von 1904
(Heiraten) nachzufragen, bringt nix, da das betreffende KB im Bistumsarchiv
liegt.....
Viele Gr�sse,
Klaus (Rothschuh)
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
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