[WFA] Bistumsarchiv Münster, betr. Harsewinkel

Hallo liebe Liste, au�erdem noch Melanie, Heinrich und Manfred im
speziellen....

da der untigen mail, was die Sperrzeit ab 1874 angeht, keiner widersprochen
hat, tue ich es jetzt....
Korrekt ist, dass ab 1874 die Standesamtsaufzeichnungen im rechtrheinischen
Teil Preussens beginnen, zu dem ja auch Westfalen etc geh�rte. Trotzdem
wurden aber auch weiterhin die -kirchlichen- Trauungen weiterhin im
Pfarramt, also im KB, doumentiert. Dass wir heutzutage, doch immerhin 130
Jahre sp�ter nicht an diese Daten kommen, liegt an zwei Fakten:
1. konnte sich unser Bundesparlament noch nicht auf eine Revision des
Personenstandsgesetzes einigen bzw den bereits von der Regierung Schr�der
vorgelegten Gesetzentwurf abnicken: in dem alten PStG wird die H�rde mit
1874 festgelegt, also Datenschutz.
2. konnte sich auch noch nicht die deutsche Bischofskonferenz auf ein
einheitliches Vorgehen einigen bzw die Vorlage beschliessen.

Wenn diese beiden Gremien mal in die P�tte k�men, was zumindest bei den
Bisch�fen vielleicht eher m�glich sein sollte, s�he das Ganze schon viel
netter aus: Taufen bis exclusive 100 Jahre, Heiraten bis 60 (?) Jahre zur�ck
und Tote bis 30 Jahre zur�ck w�ren einsehbar.

Sobald die Bisch�fe die Vorlage ratifizieren, bin ich bereit, im KB
Harsewinkel nachzuschauen. Beim Pfarramt Harsewinkel nach Daten von 1904
(Heiraten) nachzufragen, bringt nix, da das betreffende KB im Bistumsarchiv
liegt.....

Viele Gr�sse,

Klaus (Rothschuh)

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Message: 5

Hallo Klaus,

ich sehe nicht so recht, wo denn nun der Widerspruch bleibt. Tatsache ist, dass die B�cher in M�nster nicht vorgelegt werden. Dies ist besonders �rgerlich, denn M�nster hat h�ufig auch die Kirchenb�cher in sein Archiv aufgenommen, die nach 1874 liegen. D.h. man kommt h�ufig auch �ber die Gemeinden nicht weiter.
Im benachbarten Bistum Paderborn wird dies meist etwas lockerer gehandhabt. Wenn dann beispielsweise eine Kirchenbuch bis 1880 oder 1890 geht, wird es dennoch vorgelegt. J�ngere Kirchenb�cher oder diejenigen, die ledigliche als Microfilm vorliegen, liegen in den einzelnen Gemeinden und k�nnen dort in der Regel ohne gr��ere Probleme eingesehen werden. Wenn im Einzelfall die Gemeinde sich gegen eine Vorlage der Kirchenb�cher an den Forscher ausgesprochen hat, werden doch Ausk�nfte aus den Kirchenb�chern gegeben und zwar in der Regel ohne die Einschr�nkungen des Personenstandsgesetzes.
Das Landeskirchenamt Bielefeld, das ja die evangelischen Gemeinden Westfalens abdeckt, geht noch einen Schritt weiter. Dort h�lt man sich im Wesentlichen an das Archivgesetz. Hier kann man auch Daten bis etwa 1910 einsehen.
So weit zur Klarstellung.

Mit freundlichen Gr��en

Manfred K�llner

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