Wertigkeit von Randvermerken

ein freundliches Hallo in die Runde,

bei der systematischen Sicht von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden für
ein Ortsfamilienbuch bekomme ich Fragen zu den Randvermerken:

- seit wann werden in den Standesamtsakten Randvermerke angebracht? Gab es
dazu eine Verordnung?
- wurden diese Randvermerke zwingend angebracht? (es fehlen so viele, die
dort stehen könnten)
- es gab offensichtlich Perioden, da wurden viele Randvermerke nachträglich
hinzugefügt; wurde dann recherchiert? wurde dies dann überall gemacht oder
beruht dies auf lokalen Initiativen?
- wie zuverlässig sind die Randvermerke? (ich habe auffallend viele
tatsächlich andere Sterbedaten, als im Randvermerk der Geburtsurkunde)

MIt freundlichen Grüßen

Werner (Esser)

Hallo, Herr Esser,
die Randvermerke können natürlich nur entstehen, wenn das Standesamt, das diese Akte führt, von anderer offizieller Seite eine Information erhalten hat oder wenn es diesen zusätzlichen Akt selbst beurkundet. Ihre Frage ist sehr interessant.
Im Code Civil, der Basis des Standesamtswesens, habe ich dazu nichts gefunden.

Im Internet finde ich dazu u.a. diesen Hinweis:
Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden, Vierter Teil: Geburtenbuch, Zweiunddreißigster Abschnitt Randvermerke zum Geburtseintrag
nachzulesen über den Link => ElBib
Aber dort muß man sich registrieren.

Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger

Guten Morgen,

- es gab offensichtlich Perioden, da wurden viele Randvermerke nachträglich hinzugefügt;

Es liegt doch in der Natur der Sache, dass dies Randbemerkungen
nachträglich eingefügt wurden. Oder was meinst Du mit nachträglich?
Wenn ich meine Statistik ansehe, wurden in den RB Ereignisse so ab den
20er Jahren angebracht.

Schönen Tag
Hans Peter (Stinnesbeck

Sehr geehrter Herr Esser !

Hier meine Beobachtungen dazu:

- Der Tod wurde ab etwa 1935 ziemlich konsequent bei den Geburtseinträgen nachgetragen, aber nur wenn er im Deutschen Reich bzw. der Bundesrepubilk erfolgte,
- Heiratsdaten wurden bei Geburtseinträgen nur selten nachgetragen, ebenso selten Todesdaten bzw. die zugehörigen Registernummern bei Heiratseinträgen,
- konsequent nachgetragen wurde die zwangsweise Ergänzung von Vornamen bei Juden, oft dann auch die behördliche Aufhebung dieses Vorgangs nach dem Krieg (wenn die betreffenden Personen vor Einführung der Personenstandsregister geboren waren, wurde der Vorgang in den Zivilstandsregistern eingetragen),
- bei Zweitschriften wurde fast nichts nachgetragen.

Deswegen fehlen bei Orten mit Kriegsverlusten der Personenstandsregister (z. B. Stuttgart), deren Register nach dem Krieg aufgrund der Zweitschriften wieder hergestellt wurden, auch die Nachträge bis zum Zeitpunkt dieser Wiederherstellung (meist um 1950).

Nach meiner Erfahrung sind die Randvermerke zuverlässig, ich hatte jedenfalls noch nie einen Fall, in dem es nicht gestimmt hat.

Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser