Ich habe hier eine Geburtsurkunde vom Standesamt und einen Kirchenbucheintrag aus dem Jahr 1907 von einem Urgroßonkel von mir. Bei diesen beiden sind unterschiedliche Mütter eingetragen.
Das Standesamt sagt die Mutter ist die Ehfrau des Vaters. Die Kirche sagt, die Mutter ist eine andere, welche zufällig den Namen des Vaters hat und das Kind sei unehelich geboren.
Ich weiß nur von meiner Urgroßmutter, das er beim Vater und dessen Ehefrau aufgewachsen ist.
ein legitimiertes Kind ist ein solches, das au�er der Ehe geboren wurde und
sp�ter vom Vater anerkannt wurde. Es ist also gut m�glich, das die Mutter
zuf�llig den selben Namen wie der Vater hat (z.B. bei einer entfernten
Verwandten). Aber ein legitimiertes Kind tr�gt eigentlich den Namen des
Vaters.
an der Stelle m�chte ich mich mal einhaken. Tr�gt das Kind von Anfang an den
Namen des Vaters? Oder wird der Nachname des Kindes zu einem sp�teren
Zeitpunkt von dem Namen der Mutter auf den des Vaters ge�ndert?
Hallo Ines !
Wie der Name Legitimation schon sagt, bedeutet das durch Rechtserkl�rung zum
eigenen Kind machen. Das hei�t, in den meisten F�llen waren das voreheliche
Kinder, die nach der fr�heren (von den Kirchen gef�rderten) Rechtsauffassung
"uneheliche" Kinder waren; es konnte aber auch eine normale Adoption sein,
also ein fremdes Kind als eigenes annehmen; oder auch, was fr�her h�ufiger
vorkam, aus der kinderreichen Verwandschaft ein Kind als eigenes zu
�bernehmen z.B. als vorgesehenen Erben. In allen F�llen hatten diese Kinder
bei der Geburt selbstverst�ndlich den Namen der Mutter oder wie im letzten
Fall den Namen der "kinderreichen"Familie, die, wenn sie Verwandschaft war,
nat�rlich auch den gleichen Familiennamen haben konnte. In jedem Fall
erhielten die Kinder mit der Legitimierung den Namen des
"Familienoberhauptes", den des Mannes!
also wenn ich mal frech von unserem Sohn ausgehe, so hat er erst meinen
Namen getragen, weil wir erst ein halbes Jahr nach seiner Geburt geheiratet
haben. Dann wurde die Urkunde ge�ndert. Aber das war 1988.
Es kam vielleicht fr�her darauf an, wann das Kind anerkannt wurde. Wenn die
Eltern �berhaupt nicht geheiratet haben, kann der Vater es ja trotzdem
gleich bei der Geburt anerkannt haben. Dann hatte es gleich den Namen des
Vaters. An sonsten habe ich auch schon gelesen ... legitimiert durch
Eheschlie�ung am ... Aber das war meist auch kurz nach der Geburt und
manchmal zusammen mit der Taufe.
Aber es gibt auch noch die 'einbenannten' Kinder. Die haben nur den Namen
des Ehemannes erhalten, ohne von ihm abzustammen.
Ich denke, man kann wie bei so vielem keine generelle Feststellung treffen.
Hallo Martina, Ines und Ina !
Legitimierung heist nicht Vaterschaftsanerkennung. Ein "legitimes" Kind
konnte nur der Ehe entspringen, alle anderen Kinder waren "illegitim" bzw.
unehelich, egal, ob der Erzeuger dazu stand oder nicht. Legitimiert wurde es
durch die Aufnahme in die Ehe an Kindes statt; und das konnte nur durch
einen f�rmlichen Akt geschehen; erst dann erhielt ein solches Kind den Namen
des "Haushaltsvorstands". Das alles hatte seinen Grund im Erbrecht; deshalb
spielte "Ehe" in sozialen Schichten, wo es nichts zu vererben gab, auch
nicht die bedeutende Rolle, wie in "b�rgerlichen" und erst recht in
"adeligen" Kreisen - sehr zum �rger der beiden Kirchen.
Die "einbenannten" Kinder waren ein Produkt des zweiten Weltkrieges. Um
diesen Kindern, deren V�ter gefallen waren und so ihren "Fehltritt" nicht
mehr heilen konnten, die "Schande" der Unehelichkeit im Alltag zu ersparen,
erfand man diese Regelung, dass der nicht-leibliche Vater, aber
Haushaltsvorstand seine Zustimmung zur Namensf�hrung gab, ohne gleichzeitig
diesem Kind, das nicht von ihm stammte, ein Erbrecht auf sein Verm�gen
einzur�umen.
Gru�
Bei meinen Ahnen tritt n�mlich so ein Fall auf. Die �lteste Schwester meines
Opas ist vor der Eheschlie�ung seiner Eltern geboren. Wenn ich ihren
Geburtseintrag suche, dann steht er in den Kirchenb�chern und im Standesamt
mit dem Nachnamen der Mutter. Unter welchen Urkunden mu� man suchen um die
Legitimierung zu finden?
Bei meinen Ahnen tritt n�mlich so ein Fall auf. Die �lteste Schwester meines
Opas ist vor der Eheschlie�ung seiner Eltern geboren. Wenn ich ihren
Geburtseintrag suche, dann steht er in den Kirchenb�chern und im Standesamt
mit dem Nachnamen der Mutter. Unter welchen Urkunden mu� man suchen um die
Legitimierung zu finden?
Hallo Ines,
die Legitimierung ist normalerweise im Geburtseintrag des Standesamtes
durch eine Randnotiz vermerkt. Sie wird bei einer Abschrift der
Geburtsurkunde evtl. nicht �bertragen, ist aber auf einer Fotokopie der
Urkunde ersichtlich.