Wer hat Erfahrung mit der Arbeit in Grundbüchern?

Hallo Zusammen,

hat vielleicht schon mal jemand von euch mit Grundbüchern gearbeitet. Wie
hilfreich können diese Bücher sein, was steht dort alles drin? Und wie sieht es
mit Datenschutz aus?

Danke und viele Grüße

Peggy Badelt

Sehr hilfreich !

Dadurch habe ich eine Abschrift des Testaments meines
Ur-Urgrossvaters dort im Grundbuch von 1885
und daher auch alle Kinder von ihm gefunden, 2
davon kannte ich noch gar nicht.

Daher habe ich auch erst erfahren, dass der
Hugo Hartmann,
der Westpreu�enlied -Komponist,
ein Bruder meines Urgro�vaters war.

Also immer nach den Grundb�chern suchen !
Da kann enorm viel Wichtiges drinnen stehen.

Viel Erfolg !

Gru�, Stefan Hartmann.

Hallo Peggy,

Grob gesehen gibt das Grundbuch Aufschluss �ber
Eigent�mer, Lage, Rechte und Belastungen des
Grunst�cks.

Das Grundbuch ist in folgende Bereiche unterteilt:

1. Bestandsverzeichnis:

Hier sind die Fl�chen mit ihrer Gr��e und Lage
(z.B. Stra�e, Nr.) aufgelistet, die zu dem Grundst�ck
geh�ren

2. Abteilung I:

In Abteilung I sind die Eigent�mer erw�hnt. Bei mehreren
Eigent�mern ist auch der jeweilige Anteil erw�hnt.
Da bei jedem Besitzwechsel das Grundbuch nur ge�ndert
aber nicht komplett neu gemacht wird, kann man in vielen
F�llen noch nach Jahrzehnten die Besitzwechsel nachvoll-
ziehen.

3. Abteilung II.

Hier sind die Rechte erw�hnt, die aus dem Grundbuch
hervorgehen, z.B. das Wegerecht (wen ein dahinter liegendes Grundst�ck
keinen direkten Anschluss zur
Strasse hat), das Wohnrecht f�r eine bestimmte Person
�ber den Besitzwechsel hinaus oder das Erbbaurecht.

4. Abteilung III.

In Abteilung III sind die Belastungen des Grundst�cks
eingetragen. In der Regel sind das Grundschulden, die
in der Regel f�r die Absicherung eines Darlehens bei
einer Bank eingetragen werden. Da diese Grundschulden
betragsm��ig festgelegt sind, kann die Bank im Falle
einer nicht erfolgten R�ckzahlung des Darlehens im Extremfall
(Zwangsversteigerung des Grundst�cks)
hierdurch ihre Forderung zur�ck bekommen. An die
Stelle einer Bank kann aber auch eine Privatperson
treten.

Ob die heutigen Grundb�cher im heutigen Polen
�hnlich strukturiert sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und auch die Frage wie hilfreich Sie sein k�nnen,
h�ngt vom Alter des Grundbuchs ab. In Deutschland
gibt es auch viele GB, die vor ein paar Jahren wieder
neu aufgelegt wurden und somit genealogisch wenig
hilfreich sind. Die �ltesten Grundb�cher die ich hier
in Deutschland sah waren ca. 120 Jahre alt.
Zudem geben Grundb�cher f�r die Genealogie nur
eine wichtige Information: Die Kette der Eigent�mer.
Aber die anderen Informationen sind nat�rlich auch
familiengeschichtlich interessantes Beiwerk...

So, hoffentlich habe ich Dir nicht zu viel erz�hlt;-)

Gruss,

Nils Sch�tte

Westerstede/Ammerland

Wie schon von anderen Listenteilnehmern gesagt, sind Grund- und Katasterbuecher wertvolle Quellen. Was theoretisch alles darin zu finden ist, wurde auch schon korrekt beschrieben. Ich habe mit vor einpaar Monaten einmal Grundbuecher des Kreises Roessel (sog. "Privilegienabschriften") aus dem Zeitraum von etwa 1800 bis 1840 im GStA Berlin angesehen und war eigentlich enttaeuscht ueber den mageren Inhalt der ansonsten dicken Baende. Das steht nicht im Widerspruch zu der moeglichen Fuelle an Informationen, denn in diese Buecher wurde eben nur etwas eingetragen, wenn sich etwas veraenderte. Wenn man dann zufaellig in dem Zeitraum sucht, wo nicht viel passierte, ist das Ergebnis eher duerftig. Angenehm war in meinem Fall, dass eine grosszuegige tabellarische Anordnung der Informationen das Durchsehen sehr einfach machte

Hochinteressant sind auch die zum Kataster gehoerenden Protokollbuecher, in meinem Fall im Kreis Roessel "Hausbuecher" genannt. Darin werden dann auch die vielen kleinen Dinge des Alltags vermerkt und man kann vieles ueber das damalige familiaere Umfeld lernen. Fuer den o.g. Zeitraum gab es zwei Hausbuecher mit insgesamt fast 2,000 Seiten handbeschrieben. Es war fuer mich unmoeglich, in dem Zeitrahmen, den ich hatte, auch nur annaehernd systematisch vorzugehen. Ich will das bei anderer Gelegenheit noch einmal tun, denn aufgrund der Stichproben, die ich gemacht habe, waren diese Buecher viel ergiebieger, wenn man mehr als nur Besitzverhaeltnisse erforschen will.

Leider sind aus Ostpreussen diese Folianten nur splitterhaft vorhanden, weder fuer alle Kreise und Orte, noch fuer einen groesseren Zeitraum. Nach Auskunft des GStA liegen fuer den Zeitraum ab 1850 umfangreiche Ueberlieferungen im Archiv in Allenstein und fuer den westpreussischen Raum im Archiv in Danzig ("Westpreussische Folianten").

Hinsichtlich des Datenschutzes gilt die sinngemaesse Anwendung des deutschen Gesetzes. Grund- und Katastereintraege, Protokollbuchauszuege, unterliegen denselben Schutzfristen wie z.B. Einwohnerdateien. Aktuelle Kataster aus der Jetztzeit sind sogar leichter zugaenglich als reine Personendaten. Man muss nur ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Hauskauf, Planungssicherheit, Wegelasten usw.), braucht also nicht in direkter (verwandtschaftlicher) Beziehung zu stehen. Grund- und Katasterbuecher sind quasi-oeffentlich (Tipp: im Notfall ueber Rechtsanwalt anfragen).

Rainer

Karin and Dr. Rainer Ibowski
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