hallo peggy,
aus grundbüchern kann man erkennen, wem ein grundstück gehört, bzw. gehörte,
ob auflagen mit diesem grundstück verbunden sind, wie z. b. ein
eingetragenes wohnrecht, wie groß das grundstück ist und wo es lag. der datenschutz ist
bei den grundbüchern sehr hoch angesiedelt und ich gehe davon aus, dass kein
amtsgericht (bei denen werden die grundbücher geführt), einen grundbuchauszug
aushändigen wird, ohne dass man eigentümer ist, oder eine anderweitige
berechtigung zur einsicht nachweisen kann (bspw. ist die einsicht durch sozialämter
zur prüfung vermögensrechtlicher eingrenzungen möglich).
wenn du weitere informationen bezüglich des datenschutzes brauchst, kann ich
mich gerne bei unserem amtsgericht erkundigen, welche möglichkeiten du hast.
ich bin selbst im sozialamt beschäftigt und habe von daher häufiger mit den
kollegen zu tun.
viele liebe grüße
dorith