Hallo liebe Forscher!
Ich möchte für meinen Sohn, der noch nicht volljährig ist, einen Stammbaum
anfertigen.Das Problem ist, mein Sohn ist aus 1Ehe und von meinem Mann aus 2Ehe
adoptiert.
Nun bekomme ich auf dem Standesamt keine Auskunft. Der Datenschutz.
Gibt es eine Möglichkeit, doch noch an Daten zu kommen?
Bin für jede Hilfe Dankbar?
Mit freundlichen Grüßen
Nicole
DieHubies@aol.com schrieb:
... Ich möchte für meinen Sohn, der noch nicht volljährig ist, einen Stammbaum anfertigen.Das Problem ist, mein Sohn ist aus 1Ehe und von meinem Mann aus 2Ehe adoptiert.
Nun bekomme ich auf dem Standesamt keine Auskunft. Der Datenschutz.
Gibt es eine Möglichkeit, doch noch an Daten zu kommen? ...
Liebe Nicole,
es wäre ganz hilfreich zu wissen, welche Auskunft zu welcher Person
vom Standesamt verweigert wird.
Die Beschaffung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister
des Sohnes und aus dem Heiratsregister über die erste Eheschliessung
sollte völlig unproblematisch sein (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Gleiches gilt für die Beschaffung von Unterlagen aus der Linie des
annehmenden Vaters.
Schwierigkeiten werden sich nach der heutigen Rechtslage allerdings
einstellen, wenn in Aussicht genommen ist, standesamtliche Unterlagen
aus der Linie des leiblichen Vaters zu beschaffen. Diesem Ansinnen
stehen § 61 Abs. 1 Personenstandsgesetz und die das
Verwandschaftsverhältnis zum leiblichen Vater zum Erlöschen bringenden
Wirkungen der Adoption entgegen (§ 1755 BGB i. V. m. den Bestimmungen
des Adoptionsgesetzes).
Helfen kann insoweit nur eine Vollmacht des leiblichen Vaters und/oder
dessen Eltern, die zur Beschaffung standesamtlicher Urkunden aus
dieser Linie ermächtigt.