Liebe Mitforscher,
Eure Antworten waren überwältigend. Vielen Dank. Ich selbst habe die Daten an einen
Mitforscher weitergegeben, aber nicht unbedingt zur Veröffentlichung auf dessen Homepage.
Zumindest hätte die Person mich fragen müssen, oder sehe ich das immer noch falsch ?
Ich wurde durch einen Mitforscher erst auf diesen Umstand angesprochen, dass meine
Familienangehörigen auf dieser Homepage erscheinen. Ansonsten hätte ich es gar nicht
erfahren bzw. bemerkt. Ich finde es nicht nur unseriös und frech, sondern auch, dass sich
jemand mit dem Ruhm anderer "bekleckert". Na ja, bei der entsprechenden Person ist es
für mich nichts Neues...
Aber was Du hier beschreibst geht gar nicht, vor allem nicht ohne Deine Zustimmung !
Vorschlag: Sende dieser Person eine Abmahnung, dass er die Daten sofort heraus nimmt.
Wenn nicht mit Geldbuße und Rechtsanwalt drohen ...
Ansonsten alternativer Vorschlag: Als Quelle zu diesen Daten auf dieser Website, wäre es möglich, dass
er Dich mit Namen als Quellenlieferant deutlich erwähnt ? Wenn Du das willst ...?
Ich selbst habe mit diesen Dingen Probleme wie z. B. mit Abbildungen meiner GenKarten, die unerlaubter Weise
auf Privat-Website benutzt werden, d. h. die Daten wurden geklaut. Das war vor Jahren sogar auf einer chilenischen website der Fall. Eine Abmahnung an diese Adresse bewirkte, dass die Karte ganz schnell wieder entfernt wurde ...
Zitate ohne Quellenangabe sind grunds�tzlich Plagiate. Wie bekannt, haben Plagiatoren in der j�ngeren und j�ngsten Vergangenheit sogar ihre Doktortitel verloren. Die Verwerflichkeit solchen Handelns beschr�nkt sich nicht auf den Bereich der Wissenschaft. Allerdings k�nnte es auf anderen Feldern - wie beispielsweise der Genealogie, auf dem sich jede/r tummeln kann - nat�rlich auch so sein, dass Plagiatoren zu unbedarft sind, um die Zitierregeln zu kennen.
ich hab meine Forschungsergebnisse nur in komprimierter Form bei Foko
eingestellt und gebe sie gerne nach Kontaktaufname weiter. Was aber
auch nicht verhindert, dass sie ohne Quellenangabe weitergegeben oder
veroeffentlicht werden. Ich gebe auf jeden Fall wenn ich nicht die
Originalquelle habe die Sekundaerquelle an.
bitte beachten Sie bei Ihren Antworten, das die Anwaltskammern relativ rigoros wegen unerlaubter Rechtsberatung kostenpflichtig abmahnen.
Sicher hat hier jeder Antwortende in bester Absicht gehandelt, vielleicht auch in Unkenntnis.
Wenn jemand aber auf eine öffentlich gestellte Frage "Ich hab da mal ne Rechtsfrage" unbedarft ÖFFENTLICH antwortet, trfft der u.a. Sachverhalt zu. Und hier lesen mit Sicherheit Anwälte mit (Bei 2600 Mitgliedern).
Sehen Sie bitte diese Mitteilung als freundlich gedachten Hinweis, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.....
Auszug aus dem entsprechenden Kammerhinweis:
Zitat Anfang
Verstöße gegen das Rechtsberatungs-Recht (Rechtsdienstleistungsgesetz)
In Deutschland ist nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes die Rechtsvertretung vor Gericht immer und die außergerichtliche berufsmäßige Rechtsberatung und Vertretung in der Regel Rechtsanwälten vorbehalten.
Gewerbetreibende dürfen im Wege der so genannten "Annexkompetenz" als Nebenleistung zu ihrer gewerblichen Tätigkeit in engen Grenzen ebenfalls beratend tätig werden.
Da die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer auch darin besteht, die Belange der Anwaltschaft zu wahren und damit auch die Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen, geht die Rechtsanwaltskammer durch außergerichtliche Abmahnungen und für den Fall von deren Erfolglosigkeit auch durch Gerichtsverfahren gegen verbotene Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor.
Für die Vertretung vor Gericht müssen externe Rechtsanwälte beauftragt werden, da die Kammer sich vor Gericht selbst nicht vertreten darf.
Zitat Ende
Habe nie behauptet Rechtsauskünfte zu geben, sondern habe extra darauf
hingewiesen, dass ich KEIN Rechtsexperte bin und habe sinngemäß dann
wiedergegeben was ich in einem ähnlichen Fall selbst gesagt bekommen habe.
Ich glaube kaum, dass die sinngemäße Weitergabe von Hinweisen auf
Problematiken auf eigene Forschungsveröffentlichungen schon als
Rechtsberatung gelten können.