Hallo, in die Runde ...
Hallo Freya,
Freya schreibt:
... ich habe mich heute über dieses Problem sachkundig machen können<
Danke für Deine Mühe.
Die Rechtslage ist eindeutig und es erspart uns den "Sturm im Wasserglas".
Ich denke für uns Familienforscher ist es doch wichtig, Auskunft von
Personendaten unserer Verwandten zu erhalten, die nicht in gerader Linie mit
uns verwandt sind.
Und dies werden wir nicht bekommen, selbst mit Klage nicht.
Das neue PStG ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird am 1. Januar in
Kraft treten. Und es dürfte auch illusorisch sein, auf die Gesetzgebung der
Länder noch Einfluss zu nehmen. Dafür ist der Zug abgefahren.
Es wird also dabei bleiben, die eigene Kreativität zu schinden, um einem
Standesamt dazu zu bringen, die Daten herauszugeben, die für die
Familienforschung gesucht werden.
Trotzdem nicht verzagen,
Eberhard