Guten Abend liebe Listies,
wer kann mir folgenden Inhalt eines Erbenzinscontractes von 1818 erl�utern?
".... sondern auch jedesmal sooft der Fall eintritt, da� ein neuer Erbenzinsherr das Gut ........., oder ein neuer Erbenzinsmann die Erbenzins-M�hle antritt, zum Weinkauf F�nf St�ck richtige Pistolen bezahlen und erlegen wollen."
Danke
Irmgard
Hallo Irmgard
Gr��e aus Kanada
Eine Pistole sit eine Goldm�nze. Wert ??? Wikipedia hilft vielleicht Der franz�sische Louisdor war eine Pistole
Good Luck
Uwe-Karsten Krickhahn
Medicine Hat, Alberta
Canada
www.kartenmeister.com
Guten Abend.
Weinkauf war eine feste Abgabe in Geld, bei Vollmeierh�fen etwa im Werte eines Pferdes, zu zahlen vor Aush�ndigung des Meierbriefes an den Grundherrn bei Antritt eines neuen Hofwirtes; bei Wechsel des Grundherrn nur dann, "wenn es vordem �blich war". Interimswirte zahlten keinen Weinkauf. Hatte ein Hof f�r seine L�ndereien mehrere Grundherren, waren auch diese weinkaufberechtigt. F�r Amtsl�ndereien waren die �mter weinkaufberechtigt. Die Bezeichnung stammt vermutlich von der alten Sitte, bei diesem wichtigen Vorgang Wein zu trinken. Eine andere Erkl�rung bezeichnet Weinkauf als Verballhornung von Gewinn-Kauf �ber Win-Kauf zu Wein-Kauf.)
R�hrbein, Heinz Georg:Quellenbegriffe des 16. bis 19. Jahrhunderts. Heute unbekannte Begriffe der Quellensprache des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem l�ndlichen Raum. Hildesheim, 1991
Mit freundlichen Gr��en
Horst Rauschenberg