In einer eMail vom 09.01.2010 14:09:15 Mitteleuropäische Zeit schreibt
ursula.diedrich@googlemail.com:
Liebe Mitleser,
Meine Großtante, in Bremen geboren, heiratete 1911 einen
österreichischen Staatsbürger. Lt. der mir vorliegenden
Melderegisterkarte hatte sie die österreichische Staatsangehörigkeit.
Als der Geburtsort ihres Ehemannes Polen zugeordnet wurde, erhielt sie
die polnische Staatsangehörigkeit.
Meine Frage: Erhielten 1911 die Ehefrauen automatisch die
Staatsangehörigkeit Ihres Ehemannes?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula (Diedrich)