Wechsel der Grundherrschaft vor 1800

Guten Tag,

wie ich im Bereich Münsterberg / Frankenstein sehe, erfolgten vor Aufhebung der Grundherrschaften Heiraten überwiegend innerhalb derselben Grundherrschaft, nur selten über die Grenzen einer Grundherrschaft hinaus.

Welche Möglichkeiten gab es, wenn ein Angehöriger der einen Grundherrschaft in eine andere Grundherrschaft wechselte?

Aus Westfalen kenne ich es so, dass entweder ein Wechsel erfolgte (darüber wurde ein Wechselbrief ausgestellt: der Eigenbehörige der Grundherr A kommt zum Grundherr B, dieser erhält umgekehrt einen anderen Eigenbehörigen) oder es erfolgte eine Freilassung aus der Eigenbehörigkeit.

Nun sind die Rechtsverhältnisse in Westfalen und Schlesien nicht direkt vergleichbar. Daher die Frage: Gibt es aus Schlesien auch entsprechende Wechselbriefe, Verzeichnisse der Freilassungen etc.?

Ich habe zumindest den Fall, dass meine Vorfahren BLÜMEL wohl zunächst in Ober Pomsdorf saßen (Graf von Seherthoß) und dann um 1760 wohl durch Heirat ins benachbarte Brucksteine (Freiherr von Hundt).

Da die KB von Baitzen verloren sind, suche ich entsprechend nach anderen Quellen.

Über Hinweise freue ich mich.

Besten Dank und viele Grüße

TK