Hallo Listenfreunde,
an mich ist eine Frage herangetragen worden, die ich auch nicht beantworten kann.
in "Deutsche Rechtsaltert�mer" von Jacob Grimm, 2. Auflage, ver�ffentlicht 1854, Seite 388
http://books.google.de/books?id=hccFAAAAQAAJ&pg=PA388&lpg=PA388&dq=Baumersroda&source=web&ots=9N6nt6hOze&sig=J9fl8DcTmnrS2fLXqyvL53gHFVY&hl=de
steht geschrieben:
"Wer nicht schweine schlachtet, gibt ihm von einem ganzen hofe zwo hennen, von einem halben hofe eine henne und wer ihme das vor gr�ndonnerstag nicht gibt, so stehets danach auf ritzschart. Jeder br�utigam, der seine braut anderswo holet mu� gleichfalls dem eltisten drei neue pfennige geben, thut er solches des tages nicht (wo er sie heimbringt), so stehets auf ritschart."
Kann es sein dass es sich um ein bestimmten Tag im Jahr handelt, oder ist es ein Verweis auf einen Verfasser?
Beste �sterliche Gr��e
aus dem verscheiten Naumburg
R�diger Bier