Was ist ein Zivilstandsregister?

Liebe Listenmitglieder,

in letzter Zeit lese ich hier immer öfter den Ausdruck "Zivilstandsregister". Der Ausdruck muss wohl eine wörtliche Übersetzung sein. Vielleicht aus der polnischen Sprache? Wer weiß Bescheid? Heißt es im Deutschen nicht schon immer im offiziellen Ausdruck "Standesamtsregister"?

Gruß

Peter Tscherny

Hallo,

als Zivilstandsregister werden die Standesamtsregister bezeichnet. Diese wurden am 01.10.1874 f�r das K�nigreich Preu�en und am 01.01.1876 f�r die �brigen dt. L�nder (z.B. K�nigreiche Bayern, Sachsen etc.) eingef�hrt. Galten bis zu diesem Zeitpunkt die kirchlichen Urkunden als Nachweis der Abstammung etc. traten nun die Zivilstandsregister an deren Stelle.

Gru� von Alexander

Lieber Herr Peter Tscherny,
liebe Listenmitglieder,
lieber Alexander (Scholz)

ich m�chte zu der mail von Alexander (Scholz) zur Einf�hrung der
Zivilstandsregister noch ein paar Erg�nzungen geben.

1798 wurde von Napoleon das linksrheinische bis dahin deutsche Gebiet
annektiert und auch das "neue franz�sische Recht" eingef�hrt. Gleichzeitig
wurden die Kirche enteignet. Als Entsch�digung durften sie die Kirchensteuer
kassieren.
Auch wurde in diesem linksrheinischen Gebiet das Standesamt f�r alle
zivilrechtlichen Belange eingef�hrt. 1810 hatte Napoleon den gr��ten Teil
der deutschen Lande besetzt und es wurden in weiteren Teilen das Standesamt
eingef�hrt.
So wurde z. B. nach der Niederlage Napoleons 1815 das Standesamt f�r das
Land Westfalen wieder abgeschaft, f�r den rechtsrheinischen Teil der
ehemaligen Rheinprovinz ab beibehalten.

Die ist sehr stark vereinfacht dargestellt. Ich m�chte mich aber hier nicht
als Geschichtslehrer darstellen. Die exakten Vorkommnisse sind in vielen
Ver�ffentlichungen ausreichend dargestellt.

Gru� aus Wuppertal
Werner (Wicke)