Hallo....meine Erfahrung ist :
Hurkinder sind eigentlich meist nur solche Kinder, deren Eltern nicht
verheiratet waren, während das Kind gezeugt wurde.
In Ostholstein, vornehmlich Eutin oder auch Schönwalde unterschieden die
Pastoren "solche" Kinder oft auch wohlwollend in Hurkinder, wenn die Eltern
nicht oder erst kurz vor der Geburt geheiratet haben, oder , wenn die Eltern
mehrere Monate vorher heirateten in "zu früh gekommen" -e Kinder.
Die Tatsache an sich, dass die Eltern nicht geheiratet haben lag nicht
unbedingt an den Eltern. Wenns dem Gutsherrn nicht recht war, hat er es schlicht
und einfach nicht erlaubt und....so kam denn so manches Kind "zu früh".
In den seltensten Fällen sind die Mütter mit dem heutigen Begriff in
Verbindung zu bringen.
Auch wenn im Kirchenbucheintarg zB steht "die Hure XY hat ein Kind
geboren",....war dieselbe vielleicht gerade einmal eine Magd, deren Bräutigam entweder
kein Geld zur Heirat oder einfach die Erlaubnis zur Heirat nicht hatte.
Oder sagt zu dem Thema noch jemand was anderes ???
Grüße
S.Dethlefsen