Hallo Liste,
auf diese Frage habe ich im August leider keine Antwort erhalten.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, da� es sich dabei um den
Bewirtschafter eines Hofes handelte, f�r den er als Erbe vorgesehen war.
Das l��t darauf schlie�en, da� also dieser Hof seinen Vorfahren geh�rte,
oder gibt es noch andere Erkl�rungen ?
Beste Gr��e
Bernd Gr�dler
Hallo Bernd,
die von Dir selber gelieferte Erkl�rung ist mir plausibel. Die Wirtschaft
mu� aber nicht unbedingt den Vorfahren geh�ren, Eigent�mer k�nnte auch ein
kinderloser Verwandter sein.
Erg�nzend aus dem "Grammatisch-kritischen W�rterbuch" von J.C. Adelung,
Ausgabe von 1811
Die Hofmark,
plur. die -en, in einigen Gegenden, z. B. in Baiern, die Mark, d. i. der
Bezirk, welcher zu einem adeligen Hofe geh�ret, besonders in Ansehung der dem
adeligen Hofe dar�ber zustehenden niedern Gerichtsbarkeit, und diese niedere
Gerichtsbarkeit selbst; im mittlern Lat. Hofmarchia. Daher der
Hofmarksherr, der Besitzer eines mit der niedern Gerichtbarkeit versehenen
Hofes; ein Erbsa�.
Der Sa� ,
des -sses, plur. die -ssen, von dem Zeitworte sitzen, der da sitzet, und
fig�rlich in gew�hnlicherm Verstande, ein Einwohner, Besitzer. Es ist f�r sich
allein veraltet, kommt aber noch in vielen Zusammensetzungen vor. ( S.
Amtssa�, Beysa�, Kanzelleysa�, Erbsa�, Freysa�, Hintersa�, Haussa�, Holzsa�,
Kothsa�, Landsa�, Schriftsa�, Untersa� u. s. f.) wo die n�here Beschaffenheit des
Einwohners oder Besitzers durch die erste H�lfte des Wortes bestimmet wird. Im
Nieders. ist Sate, im Angels�chs. Saeta, im Schwed. Sate, gleichfalls ein
Einwohner. S. Sasse.
Viele Gr��e INGO