Hallo ihr ...
Beim Durchlesen der KB von Kattenau stie� ich ( 1767-1787 ) immer wieder auf den Begriff "WIRTH" ( jedenfalls lese ich das so ), 1811ff. heisst es auch
HAUSWIRTH. Was ist damit gemeint?
Danke f�r die Hilfe!!
herzlichen Gru�
Karl Ludwig ( H�pker )
Hallo, Karl Ludwig:
Ein HAUSWIRT (kurz WIRT) ist der Verwalter (sehr oft - aber nicht unbedingt - der Eigentuemer!) eines Hauses.
Tschuess !
Karl-Heinz Becker
(American by choice, born in Germany by the grace of God)
Hallo Karl Ludwig.
Im Normalfall steht die Bezeichnung Wirth f�r einen Landwirt oder Bauern.
Der heutige Gastwirt hie� fr�her u.a. Kr�ger.
Mit den besten Gr��en,
Marc Plessa
From: "Karl Ludwig H�pker" <K.L._Hoepker@t-online.de>
To: <ow-preussen-l@genealogy.net>
Sent: Friday, May 20, 2005 6:42 AM
Subject: [OWP] Was heisst WIRTH .....
> Hallo ihr ...
> Beim Durchlesen der KB von Kattenau stie� ich ( 1767-1787 ) immer wieder
> auf den Begriff "WIRTH" ( jedenfalls lese ich das so ), 1811ff. heisst
es
re:
Beim Durchlesen der KB von Kattenau stie ich ( 1767-1787 ) immer wieder
auf den Begriff "WIRTH" ( jedenfalls lese ich das so ), 1811ff. heisst
es
auch
adalbert goertz responds:
In dieser Zeit ist der Wirt ein Bauer, Eigentu:mer.
Hallo Liste,
folgendes gefunden auf www.emecklenburg.de :
/Hauswirth/, /Hausmann/: offizielle Bezeichnung f�r einen Bauern der
in der Regel gepachtetes Land bewirtschaftete (Zeitpacht). Im 19.
Jahrhundert (ab 1822) wurden Zeitpachtvertr�ge langsam in Erbpacht-
vertr�ge umgewandelt.
/Erbp�chter/: offizielle Bezeichnung f�r einen Bauern mit einem Erb-
pachtvertrag, d. h. bei seinem Tod w�rde der �lteste Sohn den Pacht-
vertrag fortsetzen. Die Gr��e des Ackers ist regional stark unter-
schiedlich (ungef�hr 5 - 20 ha). Nach 1867 waren nur noch Erbpacht-
vertr�ge m�glich.
/Bauer/: moderner Begriff seit etwa 1850 f�r einen Bauern mit mittle-
rem Besitz (weniger als 500 Morgen). Aber auch: das alte mecklenbur-
gische Recht unterschied die Bev�lkerung in /Adlige/ und /Nichtadli-
ge/. Die /Nichtadlige/n waren /B�rger/ und /Bauern/.
Die Bauernstellen hatten unterschiedliche Bezeichnungen:
/Hausmann/, /Hauswirth/ wurde in Bezug auf eine /Hausstelle/ benutzt.
Das waren die �blichen Begriffe zu Zeiten der Leibeigenschaft (nach
dem 30-j�hrigen Krieg bis 1821/22, teilweise bis 1870/71). Wenn der
Bauer ein Alter erreichte, indem er den /Hof/ nicht mehr bewirtschaf-
ten konnte, zogen er ins /Altenteil/. Das war eine abgetrennte Woh-
nung oder ein separates Haus f�r ihn und seine Frau. Meist gab es ei-
nen Vertrag mit seinem Nachfolger (in der Regel der �lteste Sohn),
der seine Versorgung sicherstellte. Seine "Berufsbezeichnung" war
fortan /Altenteiler/. Die anderen S�hne, die den /Hof/ nicht �berneh-
men konnten, arbeiteten als /Knechte/, oft f�r ihren �ltesten Bruder
auf dem fr�her v�terlichen Hof. Sie konnten auch an anderer Stelle
arbeiten, wohnten dort dann gewisserma�en zur Untermiete, sie wurden
als /Einlieger/ bezeichnet. Die wurden auch vielfach in Naturalien
bezahlt. Die /Tagel�hner/ arbeiteten f�r Lohn (Geld), vielfach an
wechselnden Stellen.
betr.
in der Regel gepachtetes Land bewirtschaftete (Zeitpacht). Im 19.
Jahrhundert (ab 1822) wurden Zeitpachtvertrge langsam in Erbpacht-
vertrge umgewandelt.
adalbert goertz responds:
Die Zeitpachtvertra:ge wurden nach 1815 alle in volles Eigentum umgewandelt bis spa:testens 1850 infolge der Stein-Hardenberg-schen
Bodenreformen.