Hallo Mitforscher!
Noch ein Nachtrag zu "Was hei�t Ang? und Loosmann"
F�r alte Hasen wird das folgende ein alter Hut sein, aber ich glaube, da� es
viele junge Listenmitglieder gibt, die �ber die soziale Struktur eines
Bauerndorfes in alter Zeit, nicht so genau Bescheid wissen.
Zu Losmann steht Ausf�hrliches in der Antwort von Herrn Matthias Theiner.
Erg�nzen m�chte ich folgendes:
Ein Losmann war ein Einwohner (auch Einlieger, also Mieter) ohne
eigenes Land in der Dorfflur. Sein Anteil am Acker wurde j�hrlich durch ein
Los neu festgesetzt. (deshalb "Losmann")
In den Bauernd�rfer in Ostpreu�en gab es den Wirth (womit ein Landwirt
gemeint war. Ein Gastwirt wurde immer als "Kr�ger" bezeichnet.) Er
bewirtschaftete �blicherweise ein Hofgr��e von 3 kulmischen Hufen. (Das sind
rd. 51 ha)
(Siehe dazu auch in meiner Homepage "Ma�e und Gewichte in Preu�en".
http://www.people.freenet.de/helmut.ramm/hopa13f.htm oder Nr.9 im Index)
Die Wirtschaftsform war bis etwa um 1820/30 die Dreifelderwirtschaft. Die
Feldmark zerfiel �blicherweise in eine Anzahl �Gewanne� (rechteckige
Ackerst�cke) in denen jeder Bauer einen Streifen besa� und zu dem er nur
�ber die St�cke seiner Nachbarn gelangen konnte. Dadurch war eine gemeinsame
Aussaat und Ernte n�tig (Flurzwang). Nach der Ernte wurde auf dieser Fl�che
noch das Vieh geweidet. Dieses St�ck lag im n�chsten Jahr brach, d.h. es
wurde nichts ausges�t weil der Boden sich ausruhen sollte. Auf diese Brache
wurde dann, so weit vorhanden, Stallmist ausgebracht und untergepfl�gt.
Anschlie�end wurde dann dieses Feld wieder bes�t, so da� jedes 3.Jahr auf
dieses Feld Getreide ausges�t wurde. Diese Art der Landbestellung ist auf
die altdeutsche Allmende d.h. auf den bei den Germanen der Dorfgemeinschaft
geh�renden Fl�chen zur�ckzuf�hren und sie �nderte sich erst nach der
Bauernbefreiung und der danach durchgef�hrten �Separation�, ( in
Albrechtsdorf im Kreis Pr. Eylau im Jahre 1830) bei dem jedem Bauern in den
vorhandene Feldern je ein St�ck Acker zugeteilt wurde. Ein Vollbauer hatte
also immer 1 Hufe brach liegen. (der Acker wurde nicht bestellt)
Der Besatz, (Tiere und Arbeitsger�t) wurde vom Lehnsherrn gestellt. Das
waren meistens die Besitzer der Ritterg�ter, der diese D�rfer auch als
Lehen erhalten hatte. Oder es war bei den "K�niglichen D�rfern" der
Landesherr, ab 1701 also der K�nig in Preu�en, deshalb "K�nigliche D�rfer".
Dieser Besatz war "eisern". Er mu�te also bei Abgabe der Wirtschaft
vorhanden sein oder ersetzt werden. Nur was dar�ber war, war eigentlich das
Eigentum des Bauern. Erst bei der
"Auseinandersetzung mit der Gutsherrschaft, bzw. mit den zust�ndigen
"�mtern", nach der Bauernbefreiung, ging dies alles in das freie Eigentum
der Bauern �ber. (In Albrechtsdorf um 1830). Da h�rte auch langsam die
Dreifelderwitschaft auf und ging in die Sechsfelderwirtschaft �ber. (Siehe
meine Homepage http://www.people.freenet.de/helmut.ramm/bauernindex.htm
Nr. 7, Wirtschaftsweise der Bauern.
Was damals auf so einem Bauernhof alles vorhanden war, zeigt die �bergabe
des Hofes einer meiner Urahnen an seinen Sohn. Der Vertrag ist im Geheimen
Staatsarchiv Preu�ischer
Kulturbesitz in Berlin-Dahlem vorhanden und lautet wie folgt:
Des Christoph Fuhren in Albrechtsdorff sein Besatz Brief
Demnach der Gabriel Fuhr, Zin�-Bauer in / Albrechtsdorff, sein die Zeithero
Bese�enes / Erbe, wegen Alters halben nicht l�nger hat / behalten k�nnen, so
hat derselbe die Hochwohl- / geborne Gro� Peistische Lehnsherrschaft Aller-
/ Unterth�nigst gebethen, dieselbe wolle doch gn�- / digst geruhen, solches
Erbe seinem Sohn dem / Christoph Fuhren �bergeben zu la�en. seinem /
bittendlichen Ansuchen ist dann auch gewillfahret, / und im unten gesetzten
Dato dieses Erbe, dem / vorgemeldten Christoph Fuhren, durch den / Gro�
Peistischen Organisten Heinrich Ernst / Doelert, in beyseyn des Johann
Sathen, geschwornen Dorf Schultzen, und des Martin / Rammen, und Gottfried
Karstein, Dorfge- / schwornen in Albrechtsdorff, mit dem dazu / geh�rigen
Besatz, in Gottes Nahmen �bergeben / worden. / Derselbe soll zum Besatz
bekommen, und hat empfangen: Vier Pferde. / Zwey Zug Ochsen / Eine Kuhe. /
Vier Schweine / Vier G�nse / Sechs H�ner. / Einen fertigen Wagen mit D�llen,
Leitern und / allem zu beh�r / Einen Beschlagenem Holtz Schlitten. / Vier
Siehlen mit 2 beschlagenen Bracken. / 3 Z�ume und 1 Jaglein mit Eisengebies
/ Eine fertige Zoche, mit Eisen und unterbalken / Eine Hexsel Lade mit Me�er
und Rink. / Eine Holtz Axse. / Ein Handt Beyl. / Eine Scho�- und eine
Mistforke / Ein Zaun- und ein Lattenbohr. / Ein Schneid-Me�er. / Ein
Klammer. / Eine Sense. / Ein Spathen. / Ein Fisch-Fa�, / Eine Drink Tonne /
Eine Drank Tonne / Eine Thiene. / Zwey Egden mit Eisen Zinken u. Haacken. /
Ein Haarzeug. / Ein Durch Schlag. / 20 Schfl. Korn, �ber Winter ges�et. / 14
Schfl. Gerst. / 28 Schfl. Haaber. / 1 Schfl. Erbsen. / 1 Schfl. Leinsaath. /
10 Schfl. Brodtgetreyde, die Helfte an Korn, / und die Helfte an Gerst, /
Die Geb�ude sind alle in guten Stande, nur / die Scheun-Th�ren sind gantz
entzwey, wozu ihm / dann Diehlen aus Peisten gegeben werden sollen / damit
er sich solche Neumachen K�nne.
Da nun der alte Gabriel Fuhr seinem Sohne dem / Christoph Fuhren, das Erbe,
und auch den Be- / satz in gutem Stande abgeliefert hat, so / soll er auch
die Zeit seines Lebens, von dem- / selben nicht nur allein das Gebr�uchliche
Aus- / ged�nge, zu seinem Lebens Unterhalt zu genie�en haben, sondern auch
in dessen / Stube, nebst seiner Ehe-Gatthin, bi� an / ihr seeliges Ende
ungest�hret zu verbleiben / bekommen. womit also diese �bergabe geendiget.
Peisten d. 14ten April Anno. 1755.
C. G. v.Kreytzen
Bemerkenswert ist ja, das der Altbauer, also der jetzige "Ausgedinger"
"in der Stube verbleiben konnte". Man hat ihn wohl zu damaliger Zeit auch
"ausquartiert", vielleicht in eine Kammer die sich im Stall befand. Da mu�
man an das M�rchen von dem kleinen Sohn denken, dessen Gro�vater schlecht
behandelt wurde und der an einem Holzst�ck schnitzt und auf die Frage seines
Vaters: Was er da mache, antwortet: Ich schnitze einen Trog f�r dich, wenn
Du alt bist.