Was beinhalten Schöppenbücher?

Sehr geehrter Herr Kärgel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In Schöffenbüchern sind zwar auch die Namen des Erbscholzen und der Gerichtsmänner als Zeugen angegeben,
in erster Linie enthalten sie aber Grundstücksübertragungen (Schenkungen, Erbauseinandersetzungen und Käufe)
zwischen Angehörigen und fremden Dritten über den Grundbesitz im jeweiligen Dorf.
In gewisser Weise sind es die Vorläufer der Grundbücher / Grundbuchakten,
sodass auch die Übertragungen von Häuslerstellen dort zu finden sein sollten.
Allerdings fiel die Zahl der Häuslerstellen vor 1750 noch wesentlich geringer aus.
Aber in Grundbuchakten von Häuslerstellen in Groß Reichenau im Kreis Freystadt wird zuweilen angegeben,
dass ein Kaufbrief aus der Zeit vor 1730 fehlt und der Nachweis
auch nicht durch das Schöffenbuch erbracht werden kann,
weil dieses beim Russeneinfall im Jahr 1759 zerstört worden sei.
Demnach fand auch ein Besitzerwechsel bei Häuslerstellen bereits im 18. Jahrhundert
Eingang in die besagten Schöffenbücher.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Holleitner