Was bedeutet "gerichtlich"?

Liebe Mitforscher,

ich habe in einem Traueintrag (kath.) bei der Braut folgendes gefunden:

Einwilligung der Eltern: gerichtlich.

Was hat das zu bedeuten?
Ich hatte zuerst gedacht, es k�nne wegen eines unehelichen Kindes sein... aber dem war wohl nicht so.

Wer kann hier weiterhelfen?

Viele Gr��e!
Ingo.

Hallo Ingo,

Wenn ich die W�rterb�cher gut verstehe, haben die Eltern vor dem Gericht in die Heirat eingewilligt.

Fr. Gr.,

Ben Close.

Falls die Braut als Witwe mit Kindern aus der Vorehe geheiratet haben sollte, k�nnte es sich auch um eine vormundschaftliche Genehmigung des Gerichts gehandelt haben.

Reimund Vo�

Ich habe in einem Traueintrag (kath.) bei der Braut folgendes gefunden:
Einwilligung der Eltern: gerichtlich.

Sehr geehrter Herr Fengler,

es handelte sich wohl um eine Eheschlie�ung vor der Einf�hrung der Standes�mter. Das Verl�bnis musste beim Gericht angezeigt werden, wobei das Einverst�ndnis der Eltern der Brautleute erkl�rt werden musste, falls die Eltern noch lebten. Das zugeh�rige Protokoll ist sicherlich �berliefert. H�ufig enth�lt es auch Aussagen �ber die Mitgift usw.

Mit freundlichen Gr��en

Werner Vollmar

Hallo Ingo und andere,
noch im letzten Jahrhundert konnte man die Einwilligung zu einer Eheschlie�ung gerichtlich geben
lassen, wenn die Eltern der Eheschlie�ung nicht zustimmten, und die Brautleute noch minderj�hrig
waren (unter 21 Jahre).
Mit freundlichen Gr��en
Margot