Liebe Mitforscher,
ich habe in einem Traueintrag (kath.) bei der Braut folgendes gefunden:
Einwilligung der Eltern: gerichtlich.
Was hat das zu bedeuten?
Ich hatte zuerst gedacht, es k�nne wegen eines unehelichen Kindes sein... aber dem war wohl nicht so.
Wer kann hier weiterhelfen?
Viele Gr��e!
Ingo.
Hallo Ingo,
Wenn ich die W�rterb�cher gut verstehe, haben die Eltern vor dem Gericht in die Heirat eingewilligt.
Fr. Gr.,
Ben Close.
Falls die Braut als Witwe mit Kindern aus der Vorehe geheiratet haben sollte, k�nnte es sich auch um eine vormundschaftliche Genehmigung des Gerichts gehandelt haben.
Reimund Vo�
Ich habe in einem Traueintrag (kath.) bei der Braut folgendes gefunden:
Einwilligung der Eltern: gerichtlich.
Sehr geehrter Herr Fengler,
es handelte sich wohl um eine Eheschlie�ung vor der Einf�hrung der Standes�mter. Das Verl�bnis musste beim Gericht angezeigt werden, wobei das Einverst�ndnis der Eltern der Brautleute erkl�rt werden musste, falls die Eltern noch lebten. Das zugeh�rige Protokoll ist sicherlich �berliefert. H�ufig enth�lt es auch Aussagen �ber die Mitgift usw.
Mit freundlichen Gr��en
Werner Vollmar
Hallo Ingo und andere,
noch im letzten Jahrhundert konnte man die Einwilligung zu einer Eheschlie�ung gerichtlich geben
lassen, wenn die Eltern der Eheschlie�ung nicht zustimmten, und die Brautleute noch minderj�hrig
waren (unter 21 Jahre).
Mit freundlichen Gr��en
Margot