Was alte Kirchenbücher erzählen..

Hallo Katharina,
Deine Arbeit sei hiermit sehr gelobt, denn ich habe das Gleiche für 3
Pfarrämter hier im Raum Stade gemacht. Auch ich war sehr erschrocken über die hohe
Sterberate bei den Kindern. Meine Arbeit wäre halb soviel gewesen, wenn dieses
traurige Ereignis nicht so hoch wäre. Die Eltern kamen manchesmal kaum vom
Friedhof weg, da habe ich mich einmal in deren Situation versetzt. Die armen
Eltern kann man da nur sagen.
Was das Sterbedatum um die 50 angeht, haben wir wieder so eine Zeit, denn der
Streß in der heutigen Arbeitswelt, läßt so manchen auch krank werden mit
allen Folgen, auch leider mit dem Tod.
Mit den Namen machte ich hier ebenfalls Deine Erfahrung, denn die Kinder
hatten oft 3 Namen und der Pfarrer suchte sich jedesmal einen anderen davon aus.
So hieß das Kind später bei der Trauung anders, als bei der Taufe oder gar wenn
der Sterbefall eingetreten war.
Uneheliche Kinder hießen "Schandkind" oder ganz hart auch "Hurkind". Die
Mädchen mußten Kirchenbußgeld zahlen, aber vom Vater dieser Kinder ist nicht die
Rede. Ist es in den Ostpreußischen Kirchen auch so üblich gewesen? Wo siehst Du
die alten Bücher ein, um diese Arbeit zu machen? Liegen Kopien in Kiel?
Noch schöne Pfingsttage Dir und allen Leserinnen und Lesern dieser Liste
wünscht Renate aus Stade

Uneheliche Kinder hie�en "Schandkind" oder ganz hart auch "Hurkind". Die
M�dchen mu�ten Kirchenbu�geld zahlen, aber vom Vater dieser Kinder ist nicht die Rede. Ist es in den Ostpreu�ischen Kirchen auch so �blich gewesen?

Moin,
in den beiden Filmen von Czychen wird folgendermassen verfahren.
Die ersten Rubriken sind:
Nummer der Taufe im jeweiligen Jahr, Nummer des laufenden m�nnl.ehel Kindes., m�nnl unehelich Kindes, weibl. ehel. Kindes, weibl. unehel. Kindes ...

Bei ehel. Kindern ist der Beruf des Vaters vermerkt,
bei unehel. Kindern der Beruf der Mutter. (Falls ohne, Vermerk �ber die Stellung zum Vater. Also z. B. Losmannstochter)

Manchmal ist bei unehel. Kindern der Vermerk: Vater vermutlich Fric Soundso.

Ansonsten kann ich nur neidich auf diejenigen unter euch blicken, die das Gl�ck haben, solche Kirchb�cher (wie Katharina) zum Forschen zu haben. In "meinen" KB's wird kein �berfl�ssiges Komma gesetzt. Tja, war halt 'ne arme Gegend. Da musste auch mit Worten gegeizt werden..
Gruss
  raymont

Moin,
Im "Todtenregister" von Czychen habe ich f�r die Dauer einiger Jahre folgende Eintr�ge gefunden:
"Am 4 Januar 1843 sind die Listen des 3. Tertials den Gerichten eingereicht."

An welche Gerichte gingen diese Akten?
Besteht da noch Hoffnung �ber diesen Weg an Informationen zu kommen?
Ab wann mussten die Kirchen den Gerichten die Todesanzeigen weiterreichen?
Ich vermute, dass mit der Einf�hrung der Standes�mter das nicht mehr n�tig war.

Gruss
  Raymont

An welche Gerichte gingen diese Akten?

adalbert goertz responds:

An das Amtsgericht mussten laut A.Preuss.Landrecht (1794) Abschriften
der Geb Trau TotenKB gesandt werden, was aber praktisch erst nach 1815
tatsa:chlich geschah.