Hallo Listenmitglieder,
nachfolgend Informationen über die erste Warnemünder Lotsenordnung von 1729
u. die vereidigten Lotsen.
Die erste, für Warnemünde gültige Lotsenordnung stammt aus dem Jahre 1729:
E.E. Hochweisen Rahts der Stadt Rostock Verordnung, Wie es zu Warnemünde mit
Ein- und Ausbringung frembder Schiffe und Fahr-Zeuge, imgleichen mit Lösch-
und Beladung der auff der Rhede liegenden, und dann auch mit gestrandeten
Schiffen, deren Waaren und Gütern gehalten werden soll. - Rostock :
Schwiegerau, 1729 (Schwiegerau <Rostock>). - [8] Bl.; 4°. Diese Verordnung
wurde am 21. April 1729 erlassen. Bereits am 6. Mai 1729 wurden die ersten
Lotsen gewählt und nach der neuen Lotsenordnung vereidigt. Dabei mußten die
Lotsen folgenden Eid ablegen: "Ich N. gelobe und schwere, daß da E. E. Rath
mich zum loots zu Warnemünde bestellet, ich solcher Verwaltung treu und
redlich vorstehen, die aus= und einlaufende schiffe und fahrzeuge nach
meinem besten wissen und gewissen nebst meinen zugeordneten mitgehülfen aus
und in den Warnamunder hafen bringen, auch bey großem sturm und holer see
denen schiffenden und in gefahr schwebenden, sowohl bey tage als nacht, mit
dem mir vorgeschriebenen zeichen die sicherste fahrt in den hafen zu laufen
anzeigen, insonderheit auch denen gestrandeten nach besten vermögen in rett=
und bergung der auf dem schiffe befindlichen personen, des schiffes und
dessen geräths, waaren und gütern beyräthig und behülflich seyn, die
gestrandeten waaren und güter mit bestem fleiß aufs trockene und in
Sicherheit bringen, auch, wenn ich zu derselben wächter bestellet, fleißig
acht darauf haben und nichts davon entwenden und in meinen nutzen kehren
und, da ich erfahre, daß es von anderen geschehen, solches der obrigkeit
alsofort getreulich anmelden und übrigens dieser EE. Raths Verordnung in
allen articuln, als einem getreuen und gehorsamen bürger gebühret, getreu
und gehorsamlich nachleben und in keinem dagegen vorsätzlich thun oder
handeln will: so wahr mir Gott helfe und sein heyliges wort." (Brümmer,
Koppmann, Lootsen-Eyd und Lootsen-Wahl, aus: Beiträge zur Geschichte der
Stadt Rostock, Band III, Heft 2, Rostock 1901). Insgesamt wurden 17 Lotsen
nach dieser Eidesformel vereidigt. Sieben Lotsen waren zur Vereidigung nicht
anwesend [L111].
Anno 1729 den 6. May sub praesido hern Hans Goltermann und assessoratu hern
Dr. Meiers sind zu Warnemünde auf der voigtey folgende personen zu lootsen
erwehlet und darauf diejenigen, so zu hause gewesen, mit vorstehenden eyde
beleget worden und haben solchen auch wirklich abgeschworen, als
1. Christian Holst, 2. Peter Mein, Jochen Eggebrecht, 4. Hans Meier welche
zu elteste ernant worden, 5. Peter Kreplin, 6. Hinrich Evers, 7. Hans
Kreplin, 8. Jürgen Vick, 9. Peter Evers, 10. Claus Dugge, 11. Jakob Holst,
12. Johann Godekop, 13. Jochen Mecklenburg, 14. Hans Weidemann, 15. Claus
Lindemann, 16. Andreas Wegner, 17. Jochen Kreplin. Folgende sind nicht zu
hause gewesen: 18. Jochen Wegner, 19. Zacharias Hase, 20. Jacob Main, 21.
Ties Jungemann aufn Graben, 22. Claus Michelsen, 23. Joel Moller, 24. Jürgen
Vick. [L135, S. 45 u. 46]
Quellen:
[L111] TIDINGS-BRINGER Ein Warnemünder Bäderjournal, Im Aufrag des
Fördervereins Leuchtturm Warnemünde e. V., Jgg. 4 - 1999/2000.
[L135] Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Herausgegeben im Auftrage
des Vereins für Rostocker Alterthümer von Karl Koppmann, Stadtarchivar. Band
III, Heft 2. Rostock 1901, siehe
http://google.de/books?id=Qt0_AQAAIAAJ&redir_esc=y
Gruß Andreas