Wahlvater und Freiarbeiterin

"Monika Schoroth" <m.schoroth@arcor.de> schrieb:

Hallo in die Runde,

wer kann mir die Begriffe "Wahlvater" und "Freiarbeiterin" erklären? Wahlvater steht in einer Heiratsurkunde aus dem Jahr 1966 in Witten, Freiarbeiterin in einer Geburtsurkunde von 1944 in Klingenthal, Sachsen.

Hallo Monika,

im Buch von Fritz Verdenhalven "Familienkundliches Wörterbuch" heißt es:

Wahlkinder = Adoptivkinder

Wahlvater wäre demnach der Adoptivvater.

Im DUDEN gibt es zwar wahlverwandt und Wahlverwandtschaft, aber keine Erklärung dazu.

In der Gerholz-Kartei steht bei Freigeselle:

Molle: Freiarbeiter(Anm. sicher auch Freiarbeiterin) in der Landwirtschaft, übliche Bez. für Landarbeiter, die ihre Entlohnung nur in der Form von Bargeld erhalten u. die Möglichkeit haben, ihr Arbeitsverhältnis kurzfristig zu kündigen.

Viele Grüße

Heinz (Muhsal)

Hallo Heinz und Konrad,

recht herzlichen Dank für Eure Erklärungen.

Gruß
Monika