Hallo in die Runde,
wer kann mir die Begriffe "Wahlvater" und "Freiarbeiterin" erklären? Wahlvater steht in einer Heiratsurkunde aus dem Jahr 1966 in Witten, Freiarbeiterin in einer Geburtsurkunde von 1944 in Klingenthal, Sachsen.
Gruß
Monika
Hallo in die Runde,
wer kann mir die Begriffe "Wahlvater" und "Freiarbeiterin" erklären? Wahlvater steht in einer Heiratsurkunde aus dem Jahr 1966 in Witten, Freiarbeiterin in einer Geburtsurkunde von 1944 in Klingenthal, Sachsen.
Gruß
Monika
Hallo Monika,
Freiarbeiter(in) waren in der Wahl Ihres Arbeitgebers *frei.*
Sie konnten jederzeit ihr Arbeitsverh�ltnis k�ndigen und bei
einem Arbeitgeber *ihrer Wahl* neu anfangen. Im Gegensatz
dazu waren B�dner und K�tner gezwungen, bei *Ihrem* Dienst-
herren zu bleiben, denn von ihm hatten sie ihre Kate und
manchmal auch etwas Land erhalten.
Ein Wahlvater kommt in der Adoption vor. Im deutschen Sprach-
gebrauch allerdings weniger. Im �sterreichischen Recht
hei�t es dazu:
Die Adoption (eigentlich "Annahme an Kindesstatt") wird in den �� 179 - 186a ABGB <http://de.wikipedia.org/wiki/ABGB> geregelt. Der *Wahlvater* muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Mutter 28. Der Altersunterschied muss zwischen den Wahleltern und dem Wahlkind mindestens 18 bzw. 16 Jahre (wenn das Wahlkind mit den Annehmenden schon verwandt ist) betragen, dabei sind geringf�gige Abweichungen erlaubt. Erbrechtlich bleiben die leiblichen Eltern f�r das Wahlkind erhalten, aber die Wahleltern gehen im Parantelsystem <„Parantelsystem“ – Bearbeiten – Wikipedia; vor. (s. Adoption – Wikipedia)
Sch�nen Abend w�nscht
Konrad
Monika Schoroth schrieb: